Studiengebühren: „Schwarz-grüner Murks“

Die von CDU und GAL geplante Neuregelung bei den Studiengebühren trifft bei den Betroffenen auf Ablehnung. Das ist nach Einschätzung der SPD-Hochschulpolitikerin Dorothee Stapelfeldt Resultat der Öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses.

Von rund 200 anwesenden Studierenden habe es eine „einhellige Ablehnung des Gesetzentwurfes“ gegeben. Vor allem die Rolle der GAL, die vor der Wahl noch explizit für die Abschaffung der Studiengebühren eingetreten war, sei scharf kritisiert worden. Auch vom Deutschen Studentenwerk wurde die Kritik sowohl an der Frage, ob überhaupt Studiengebühren erhoben werden sollten, als auch an einzelnen konkreten Punkten des Gesetzentwurfes unterstützt.

„Die Neuregelung der Studiengebühren ist schwarz-grüner Murks. Wir fühlen uns in unserer negativen Bewertung der Studiengebührenregelungen bestätigt“, sagte Stapelfeldt.

So sehe das Deutsche Studentenwerk eine abschreckende und sozial selektive Wirkung von Studiengebühren. Studienberechtigte aus nicht-akademischen Haushalten seien seltener bereit, sich für ein Studium zu verschulden. „Insofern tragen Studiengebühren, gleichgültig in welcher Form, zu einer weiteren Verschärfung der schon zu beobachtenden sozialen Spaltung bei“, sagte Stapelfeldt.

Auch in Details des Gesetzentwurfes von Schwarz-Grün seien die SPD-Bedenken etwa vom Deutschen Studentenwerk geteilt worden. Das gilt vor allem für die Frage der so genannten Ausnahmetatbestände. So müssen zukünftig 10.000 Studierende Gebühren bezahlen, die bisher befreit waren. Das betrifft vor allem Studierende mit kleinen Kindern und solche mit chronischen Krankheiten und Behinderungen. Auch hier ist Hamburg besonders betroffen, denn in keinem anderen Bundesland haben so viele Studierende Kinder wie hier – nämlich 7,7 %. Sogar 18,9 % der Studierenden in Hamburg haben eine chronische Erkrankung oder Behinderung.

Was Schwarz-Grün gerne verschweigt: Ab einem bestimmten Semester müssen alle Studierenden die Studiengebühren sofort zahlen. Selbst wenn dies aber für Studierende mit Kindern oder behinderte bzw. chronisch kranke Studierende nicht der Fall ist, weil sie trotz allem zügig studieren, sind diese Gruppen die Verlierer des schwarz-grünen Modells. Ab 30.000 Euro Bruttoeinkommen müssen nämlich alle Studienabsolventen die gestundeten Gebühren direkt nach dem Studium zurückzahlen. Dass gerade Alleinerziehende und auch Menschen mit Behinderung deutlich höhere Lebenshaltungskosten haben als gesunde Kinderlose wird zum Beispiel nicht berücksichtigt“, erläutert Stapelfeldt.

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