Studie: Das Arbeitszeitgesetz reicht aus

Mehr Flexibilität fordern vor allem viele Arbeitgeber bei den Arbeitszeiten – und wollen das Arbeitszeitgesetz aufweichen. Doch: „Das Arbeitszeitgesetz reicht aus“, ist das Fazit einer Studie des Arbeitszeit-Experten Dr. Andreas Hoff im Auftrag des DGB. Das Gesetz bietet bereits jetzt genug Raum für flexible Lösungen.

Arbeitgeber rütteln an Grundfesten des Arbeitszeitgesetzes

Seit Mai 2015 steht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unter besonderem Beschuss. Besonders aktiv treibt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) diese Diskussion. Angeblich, so die BDA, sei das Arbeitszeitgesetz zu unflexibel. Vor allem müssten nach Meinung der BDA die tägliche Höchstarbeitszeiten entfallen, zeitweise kürzere Ruhezeiten ermöglicht und Sonn- und Feiertagsarbeit leichter genehmigt werden können.

Damit wird an den Grundfesten des heutigen gesetzlichen Arbeitszeitschutzes gerüttelt – jedoch ohne jede Notwendigkeit: Die derzeit geltenden Regelungen hinsichtlich Tages-Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeit und Sonn- und Feiertagsarbeit sind ausreichend flexibel, so dass kein Änderungsbedarf besteht, zeigt die Studie von Hoff.

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