SPD: Elektronische Fußfessel muss kommen

Mit großer Besorgnis hat die SPD-Fraktion darauf reagiert, dass ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener gefährlicher Sexualstraftäter offenbar ohne Auflagen und festes Betreuungsverhältnis frei in Hamburg unterwegs ist.

„Die Hamburger Behörden sind erkennbar nicht vorbereitet darauf, dass ein gefährlicher Sexualstraftäter in unserer Stadt frei herumläuft. Das ist mehr als befremdlich und für das Sicherheitsempfinden der Menschen nicht gerade beruhigend. Offenbar hatten die zuständigen Behörden nicht damit gerechnet, dass ein entlassener Straftäter aus einem anderen Bundesland die Anonymität einer Millionenmetropole sucht. Genau dieses Szenario hätte man aber einplanen müssen“, so SPD-Innenexperte Andreas Dressel.

Er kündigte eine Senatsanfrage zum Behördenhandeln an: „Auf Bundes- und Landesebene müssen unverzüglich alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit in solchen Fällen auch eine flächendeckende Überwachung mit elektronischer Fußfessel mittels GPS-Signal möglich wird. Auch wenn das keine absolute Sicherheit gibt: Aufenthalts- und Kontaktverbote, Melde- und Bewegungsauflagen können damit überwacht und rechtlich abgesichert werden. Hier darf keine Zeit mehr mit Parteiengezänk in Hamburg und Berlin verloren werden. Das wäre schlicht gefährlich.“

Die SPD-Fachsprecherin für Justizpolitik, Jana Schiedek, forderte den Justizsenator auf, als Vorsitzender der Justizministerkonferenz auf die nötigen Weichenstellungen auch in Berlin zu dringen. „Die dringend notwendigen Gesetzesänderungen müssen jetzt forciert werden. Hamburg muss da einen konstruktiven Part einnehmen. Im Sinne der Sicherheit in dieser Stadt hoffe ich, dass Schwarz-Grün sich hier einigen kann“, sagte Schiedek.

Bislang hatte Schwarz-Grün auf einen von der SPD vorgestellten Antrag auf Selbstbefassung im Rechtsausschuss ablehnend reagiert. Beide SPD-Abgeordneten verwiesen auf die Antwort des Senats auf eine kürzlich gestellte SPD-Anfrage zu diesem Thema. Danach liegen bei 17 in Hamburg einsitzenden, gefährlichen Straftäter nach dem EGMR-Urteil in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für eine Entlassung vor.

Die Hamburger Polizei sei angesichts ihrer desolaten Personalsituation nur schwer und unter Zurückstellung anderer wichtiger Aufgaben in der Lage, diese Täter rund um die Uhr zu bewachen. „Wieder muss die Polizei das alles ausbaden. Das ist nicht lange tragbar. Die elektronische Fußfessel ist deshalb ein probates Hilfsmittel, um den Aufenthaltsort dieser gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftäter effektiv kontrollieren und die Einhaltung der Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht – zum Beispiel Aufenthaltsverbote – wirksam überwachen zu können. Als Stadtstaat wäre Hamburg hierfür nach Hessen und Baden-Württemberg besonders geeignet. Der Staat ist in seiner Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gefordert, hier neue Wege zu gehen. Die Menschen in dieser Stadt haben einen Anspruch auf Schutz“, so Dressel.

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