Soziale Verantwortung in der Corona-Krise – Kurzarbeitergeld aufstocken

DGB Nord: „Jetzt sind die Arbeitgeber in der Pflicht.“  

Der Vorsitzende des DGB Nord, Uwe Polkaehn, hat seine Forderung bekräftigt, das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten auf mindestens 80 Prozent des Nettolohnes aufzustocken.

„Wir begrüßen die wirtschaftlichen Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich, doch in diesem Rettungspaket steckt leider auch eine gehörige Portion Ungerechtigkeit“, sagte Uwe Polkaehn. „Viele Beschäftigte sind bereits oder werden schon bald millionenfach in Kurzarbeit sein – mit dramatischen Einkommenseinbußen zwischen 33 bzw. 40 Prozent ihres Nettoentgeltes.“  

Das führe viele Menschen bei laufenden Mieten und Verpflichtungen in existentielle Nöte. Der Gang zu den Jobcentern um Hartz IV zu beantragen sei unausweichlich.

„Das ist würdelos gegenüber den langjährigen Beschäftigten. Auf der anderen Seite werden den Unternehmen in Fällen von Kurzarbeit die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet, und zwar nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch die Arbeitnehmeranteile. Letztlich heißt das: Am Ende müsste der Staat das Kurzarbeitergeld auf Hartz  aufstocken oder Wohngeld zuschießen, während die Arbeitgeber fein raus wären.“ Die Unternehmen, die noch keinen Tarifvertrag bzw. keine Betriebsvereinbarung über die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen haben, fordert Polkaehn auf, endlich soziale Verantwortung zu zeigen. „Stockt das Kurzarbeitergeld auf, um die Beschäftigten nicht im Regen stehen zu lassen. Ihr braucht sie noch nach der Krise. Von der Bunderegierung verlangen wir, dass sie die Rechtsverordnung ändert und die Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmeranteil für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu nutzen.“    

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