Schulreform: Kläger spielen Ball zurück

Seit bekannt ist, dass drei Hamburger über ihren Anwalt eine Überprüfung der Verfassungskonformität des Volksentscheides zur Schulreform beantragt haben, sehen sie sich Angriffen ausgesetzt: Sie seien schlechte Verlierer. Sie sehen das anders, weisen darauf hin, dass die Gewinnerseite zuvor selbst die Verfassungsmäßigkeit des VE infrage gestellt hatte. Und die heutigen gewinner hätten – anders als die heutigen Kläger – als Antragsteloler schon vor der Abstimmung das Gericht um Klärung bitten können.

In einem Schreiben der Kläger heißt es:

Um anders lautenden Presseberichten entgegenzutreten weisen wir noch einmal darauf hin, dass die von uns beantragte Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Volksentscheides zur Schulreform ausschließlich von unserer Sorge um die Einhaltung der Verfassung getragen ist. Unsere politischen Überzeugungen, insbesondere unsere Haltung zur Schulreform, haben dafür keine Rolle gespielt. Wir lehnen den Einsatz des Verfassungsgerichtes als politisches Instrument ab. Dies schon deshalb, weil die politischen Folgen einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung auch für uns nicht kalkulierbar sind.

Wir schlagen vor, dass künftig jede Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch das Verfassungsgericht überprüft wird, da daran ein öffentliches Interesse bestehen muss und bei einem neuen und rechtlich bindenden Instrument, wie es die Volksgesetzgebung in Hamburg ist, die Gefahr von Fehlern und Missbrauch zumindest in der derzeitigen Phase offensichtlich groß ist. Insofern haben wir als Antragsteller lediglich den Anstoß für die Überprüfung des Volksgesetzgebungsverfahrens gegeben und verbinden damit keine persönlichen Interessen. (…)

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