PUA Protokoll-Affäre: Senat verweigert Daten

AKTENphotocase.jpegWährend der Senat öffentlich stets betonte, er wolle alle Akten zum Parlamentarischen Untersuchungs-Ausschuss Feuerbergstraße für die Untersuchung durch den PUA Protokoll-Affäre zur Verfügung stellen, stellt sich jetzt heraus, dass wichtiges Material geheim bleiben soll. Während der Senat sich bei der Vorlage von Akten großzügig zeigt, schaltet er bei der Vorlage von Sicherungsbändern und anderen elektronischen Beweismitteln auf stur.

„Interessant ist, dass der Senat sich unter anderem erneut auf seinen angeblich geschützten Intern-Bereich beruft. Dabei hatte er auf diesen Aspekt bei den Verwicklungen des damaligen Justizsenators Kusch ausdrücklich verzichtet“, sagte der SPD-Obmann im PUA, Andreas Dressel, in einer Presseerklärung. Hier dränge sich der Verdacht auf, dass „um jeden Preis gemauert werden soll“.

Der GAL-Obmann im PUA Dr. Till Steffen sieht in der Verweigerung von Beweismitteln eine erhebliche Behinderung der Aufklärungsarbeit des Ausschusses. „Der Protokoll-Skandal hat sich ganz überwiegend elektronisch abgespielt, schließlich geht es in erster Linie um die Weiterleitung per E-Mail. Deshalb ist die allgemeine Verweigerung elektronischer Information ein erhebliches Hindernis für die Aufklärung.“

Die Begründung des Senats bezeichnet Steffen als wenig glaubwürdig. Der Senat beruft sich auf das so genannte Senatsgeheimnis, also den geschützten internen Bereich des Senats. „Diese Argument setzt der Senat offensichtlich recht flexibel und bewusst ein“, sagt Steffen.

Dem ehemaligen Justizsenator Kusch, der sich bei seiner ersten Befragung vor dem PUA Feuerbergstraße ebenfalls auf das Senatsgeheimnis berufen hatte – wurde nach seiner Entlassung eine umfassende Aussagegenehmigung erteilt. Für Senatorin Schnieber-Jastram gelten jedoch andere Regeln. „Das elektronische Mauern des Senats ist nicht akzeptabel. Wir werden diese Verschleierungtstaktik nicht hinnehmen“, so Steffen.

Der PUA wird ab morgen Gelegenheit haben, den lange zurückgehaltenen Gedaschko-Bericht einzusehen. In diesem Fall hat der Senat dem Auskunftsbegehren des PUA Protokollaffäre stattgegeben.

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