Pflegezuschuss: Senat lenkt ein

Das Hamburgische Landespflegegesetz sieht bislang einen einkommensabhängigen Zuschuss für Heimbewohnerinnen und -bewohner an den Investitionskosten vor. Dieser soll zukünftig entfallen, um die ambulante und die stationäre Pflege gleichzustellen. Die schwarz-grüne Koalition wird jetzt aber – nach zahlreichen Protesten – eine Übergangsregelung schaffen, die allen bisherigen zuschussberechtigten Heimbewohnern den städtischen Zuschuss lebenslang garantiert.

Dazu erklärte Christiane Blömeke, die pflegepolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Initiative für eine Besitzstandsregelung wollen wir den Seniorinnen und Senioren und ihren Angehörigen Sicherheit geben. Diejenigen, die bislang einen Zuschuss zu den Investitionskosten erhalten haben und diesen bei der Entscheidung für ein Pflegeheim fest eingeplant haben, dürfen nun weiter mit diesem Zuschuss der Stadt rechnen.“

Egbert von Frankenberg, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt die Änderung: „Mit der Übergangsregelung wurde ein Weg für die Seniorinnen und Senioren gefunden, die bereits Anspruch auf einen Zuschuss zu den laufenden betriebsnotwendigen Investitionskosten in Pflegeheimen haben und darauf vertrauen durften, ihn auch weiterhin zu erhalten. Grundsätzlich gilt aber, dass Maßnahmen getroffen werden sollten, die die ambulante vor der stationären Betreuung fördern.“

Hintergrund: In der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses wurde der Senatsentwurf zur Änderung des Hamburgischen Landespflegegesetzes beraten. Dieser sieht die Streichung der gesetzlichen Grundlage für die einkommensabhängige Einzelförderung (EEF) vor, mit der bislang die Investitionskosten für PflegeheimbewohnerInnen von der Stadt bezuschusst wurden. Die Regierungsfraktionen haben im Sozialausschuss angekündigt, zur Beschlussfassung des Gesetzes in der Bürgerschaft im Juni einen Änderungsantrag einzubringen. Damit wird eine Besitzstandsregelung für alle diejenigen Seniorinnen und Senioren geschaffen, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung einen Zuschuss der Stadt zu den Investitionskosten erhalten haben und die nicht Sozialhilfeempfänger sind.

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