Onlinespiele: GAL will Barrieren für Minderjährige

Mit einer wirksamen Alters-Schranke will die GAL Minderjährige von Spielautomaten fernhalten.

Bis zu 800.000 Deutsche sind spielsüchtig. Einstieg in die Sucht sind oft leicht zugängliche Angebote, von denen auch Jugendliche sich locken lassen –Spielautomaten in Bars etwa, aber auch Online-Poker oder Internet-Roulette. Ein Weg der Suchtbekämpfung und zur Einhaltung des Jugendschutzes kann es sein, den Zugang zu diesen Angeboten für Jugendliche zu erschweren. Deshalb fordert die GAL-Fraktion in einem aktuellen Antrag (Drucksache 19/6670) Alters-Schranken an Spielautomaten. Außerdem sollen Minderjährige künftig keine Prepaid-Karten mit Glücksspiel-Guthaben erwerben dürfen.

Linda Heitmann, Fachsprecherin für Suchtfragen in der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte dazu: „Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir den Jugendschutz im Bereich des Glücksspiels stärken – sowohl bei den Spielautomaten als auch im Internet. Wir wollen, dass die bestehenden Regelungen wirksam durchgesetzt werden. Eine Alters-Schranke an Automaten halten wir für sinnvoll und technisch umsetzbar. Wer zu jung zum Umgang mit Glücksspiel ist, darf zudem die Jugendschutzregelungen nicht einfach umgehen können, indem er etwa ins Internet ausweicht. Wer alt genug ist, hat weiterhin Zugang zu legalem Glücksspiel und durch die vorgeschlagenen Regelungen mit keinerlei Einschränkungen zu rechnen“.

Hintergrund:

Die im Januar 2010 vorgestellte Hamburger SCHULBUS-Studie hat sich mit dem Suchtverhalten von Jugendlichen in der Hansestadt befasst. Dafür wurden 3.500 Schülerinnen und Schülern aller Schulformen zwischen 14 und 18 Jahren zum Thema „Glücks- und Computerspiel“ befragt.

Die Erhebung ergab, dass fast jeder zehnte Jugendliche regelmäßig Glücksspiele im Internet spielt. Die meisten Online-Glücksspiele lassen sich nur über so genannte „Paysafe-Cards“ finanzieren. Diese haben – ähnlich wie Prepaid-Karten für Mobiltelefone – ein bestimmtes Guthaben und werden oft an Tankstellen verkauft. Hier setzt der Antrag an: Er fordert eine Prüfung, ob solche Karten als Karten für Minderjährige und Erwachsene angeboten werden können. Karten für Unter-18-jährige könnten dann für Online-Glücksspiele gesperrt werden. Für Minderjährige würde der Zugang zu Online-Glücksspielen damit erschwert.

Neben den Spielen im Internet bieten vor allem Münzautomaten in Gaststätten oder Bars vielen Jugendlichen einen leichten Zugang zu Glücksspielen. Um den Jugendschutz in diesem Bereich zu stärken, fordert die GAL-Fraktion eine Bundesratsinitiative. Hamburg soll sich dafür einsetzen, dass der Bund §3 Absatz 1 der SpielVO ändert. Jeder Automat sollte technisch so umgerüstet werden, dass eine Benutzung nur nach Alterskontrolle per Personalausweis oder Führerschein möglich wird – ähnlich wie bei Zigarettenautomaten oder Sonnenbänken.

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