Mindestlohn in der Pflege nur ein erster Schritt

Der künftige gesetzliche Mindestlohn in der Pflege ist ein erster Schritt – aber „Gute Pflege“ braucht verbindliche Tarifverträge, meint die Gewerkschaft ver.di.

Für Norbert Proske, zuständiger ver.di-Sekretär in Hamburg, ist der vereinbarte Mindestlohn ein erster Schritt in Richtung „Gute Pflege“: „Der Mindestlohn in Höhe von 8.50 € ist – voraussichtlich ab Juli – die unterste Grenze für Pflegehilfskräfte. Wir haben in Hamburg Tarifverträge abgeschlossen mit einem Lohn, der umgerechnet zwischen 14 und 16 € für Pflegefachkräfte liegt – und der refinanzierbar ist.

Unser Ziel ist und bleibt es, auch mit den privaten Anbietern von Pflege in Hamburg Tarifverträge abzuschließen. Nur so können auf Dauer existenzsichernde Löhne vereinbart werden, die zu einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes beitragen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken.“

Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist der Mindestlohn in der Pflege längst überfällig, denn Lohndumping wird so begrenzt werden.

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