LINKE fordert Verbot der Nazidemo

Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt, sagt die LINKE und fordert deshalb, die Nazi-Demonstration am 1. Mai in Barmbek zu verbieten. Von den Organisationen und Gruppierungen, die auf die Demonstration in Hamburg hinweisen, ist nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Großteil als rechtsextremistisch und somit verfassungsfeindlich einzuschätzen, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider.

Hier die Erklärung der LINKE-Fraktion:

Die Fraktion DIE LINKE fordert das Verbot des Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2008 in Hamburg-Barmbek sowie ein Redeverbot für rechtskräftig verurteilte Straftäter aus NPD und neonazistischen „Freien Kameradschaften“

In der Antwort des Senats auf zwei Kleine Anfragen von Christiane Schneider, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, be¬stätigt der Senat, dass die von den Neonazis angekündigten Redner des Aufmarsches am 1. Mai 2008 in Hamburg-Barmbek wegen Volksverhetzung und anderer Propaganda- und Gewaltdelikte rechtskräftig verurteilte Straftäter sind bzw. ein weiteres Verfahren anhängig ist.

Die unerträgliche Provokation der Neonazis wird vom Senat allerdings nicht der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte folgend mit einem Rede- bzw. Versammlungsverbot beantwortet, sondern mit dem lapidaren Hinweis: „der Senat hat sich hiermit nicht befasst.“

Bei dem von Inge Nottelmann angemeldeten Aufmarsch von Neonazis aus ganz Norddeutschland werden als Redner Jürgen Rieger und Reinhold Oberlercher angekündigt. Rieger ist Rechtsanwalt und Landesvorsitzender der NPD Hamburg und wurde vom Landgericht Hamburg wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er in einem Verfahren gegen den Neonazi Wulff beantragt hatte, einen Sachverständigen zu vernehmen, der die These untermauern werde, dass unter dem Naziregime Vergasungen von Menschen im KZ Auschwitz-Birkenau mit Zyklon B „nicht stattgefunden“ hätten.

Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Rieger wegen Volksverhetzung in neuen Fällen gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 130 Abs. 3 und §§ 185 und 189 Strafgesetzbuch erhoben hat. Aufgrund dieser Anklagepunkte strebt die Staatsanwaltschaft sogar ein Berufsverbot gemäß § 61 Nr. 6 und § 70 StGB an.

Der Senat hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage (19/167) außerdem bestätigt, dass der angekündigte Redner Reinhold Oberlercher die Schrift „100-Tage-Programm“ für ein „Deutsches Reich“ mit dem notorischen Holocaustleugner Horst Mahler verfasst hat, in dem der Aufruf enthalten ist, alle Ausländer in Deutschland von Beschäftigungsverhältnissen auszuschließen und sodann arbeitslose Ausländer wie auch alle Asylbewerber auszuweisen. Der BGH hat mit Urteil vom 8.8.2006 entschieden, dass diese Schrift zum Hass aufstachelt und i.S.v. § 130 II Nr. 1 StGB (Volksverhetzung) strafbar ist.

In einem aktuellen Beschluss vom 25. Januar 2008 hat das Verwaltungsgericht Darmstadt ein Redeverbot wegen zu erwartender Volksverhetzung bestätigt. Im Leitsatz zum Beschluss heißt es: „Ist der für eine Versammlung vorgesehene Redner bereits einmal wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt worden und besteht aufgrund seiner seither getätigten Äußerungen hinreichender Grund für die Annahme, dass seine zu erwartenden Äußerungen wiederum strafbar sein werden, rechtfertigt dies ein Redeverbot.“ (Az.: 3 L 126/08.DA)

Christiane Schneider: „Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, der die Grenze der Meinungsfreiheit und Toleranz in der Demokratie aufzeigt. Wer die NS-Verbrechen verharmlost oder leugnet, die Opfer verhöhnt und zum Hass aufstachelt, muss zumindest mit einem Redeverbot auf einer Neonazi-Demonstration rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung, dem Schutz der Menschlichkeit dient (…) und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet‘.
Durch die angekündigten Redner droht die konkrete Gefahr, dass die Würde der Verfolgten des Naziregimes sowie die Würde von Flüchtlingen und MigrantInnen verletzt werden. Deshalb ist der CDU-Senat verpflichtet, den Neonazi-Aufmarsch und die menschenverachtenden Hasstiraden der Neonazis mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu verhindern.“

Seit Jahren verfolgen Neonazis aus NPD und „Freien Kameradschaften“ das gemeinsame Ziel „national befreite Zonen“ im „Kampf um die Straße“ zu schaffen. Zu der Demonstration am 1. Mai 2008 in Hamburg-Barmbek mobilisieren der Landesverband der NPD sowie neonazistische „Freie Kameradschaften“ aus ganz Norddeutschland, darunter „das „Aktionsbüro Norddeutschland“, das neonazistische „Störtebeker-Netz“, das „Nationale Infoportal“, der „nationale Widerstand Berlin-Brandenburg“, die nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz alle rechtsextremistisch und somit verfassungsfeindlich sind.

Vor dem Hintergrund, dass die Neonazis ihren Aufmarsch am 1. Mai 2008 unter den perfiden Tenor „Arbeit und soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen“ stellen und die oben genannten Redner bzw. deren Schriften notorisch gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung verstoßen, ist ein Verbot der Neonazidemonstration bzw. ein Redeverbot gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz nicht nur verhältnismäßig, sondern als ultima ratio zwingend notwendig.

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