Kusch makabres Handwerk gelegt

Vor neun Monaten forderte unter anderem die SPD, die Senatoren sollten ihrem früheren Kollegen Kusch das makabre Handwerk legen und ihm die Sterbehilfe untersagen. Jetzt endlich ist es so weit – viel zu spät, meint die SPD.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat dem Senat vorgeworfen, viel zu spät und erst auf öffentlichen Druck hin gegen das Sterbehilfe-Engagement des ehemaligen CDU-Justizsenators Roger Kusch vorzugehen. „Es ist gut, dass der Senat diesem Mann jetzt endlich das Handwerk legt. Er muss aber erklären, wieso er fast neun Monate brauchte“, sagte der SPD-Justizpolitiker Rolf-Dieter Klooß.

Zuvor war berichtet worden, Kusch sei per mündliche Polizeiverfügung weitere Sterbehilfe verboten worden. Klooß begrüßte das Engagement der Polizei: „Wir brauchen bessere Pflegequalität, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, bessere Schmerzmedizin und eine Stärkung der Hospizbewegung. Was wir nicht brauchen, ist ein selbstsüchtiger Ex-Senator, der sich auf Kosten von Menschen produziert, die im Leben nicht mehr weiterwissen“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Klooß hatte die Hamburger Polizei bereits am 11. April aufgefordert, mit Hilfe des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) mögliche Straftaten des Sterbehilfebefürworters Kusch zu unterbinden. Klooß hatte gefordert, die Polizei solle in Richtung des ehemaligen Justizsenators eine Gefährderansprache vornehmen. Die Innenbehörde müsse Kusch auf Basis des SOG und durch eine sofort vollziehbare Verfügung verbieten, Sterbehilfe in der von ihm vorgestellten Form zu leisten, hatte Klooß gefordert. Der Senat hatte dies mit der Begründung abgelehnt, von Kusch und seiner Tötungsmaschine gehe keine konkrete Gefahr aus.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten hatte der Senat weiter mitgeteilt, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Senator eingestellt worden sei weil keine konkrete Gefahr vorliege, dass der von Kusch entworfene Selbsttötungsapparat zur Anwendung kommen werde. Auf die Frage, welche Schritte der Stadt zur Verfügung stehen, um einen Einsatz der Maschine zu untersagen, hatte der Senat seinerzeit „Keine“ geantwortet. Auf die weitere Frage, ob man sich mit Kusch vorsorglich in Verbindung gesetzt habe, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen, antwortete der Senat, dass mangels strafrechtlicher Relevanz sowie konkreter Gefahr keine Maßnahmen getroffen worden seien.

SPD-Innenexperte Andreas Dressel bezeichnete es als „grob fahrlässig“, dass die Hamburger Behörden erst nach Monaten die Instrumente des Polizeirechts gegen Kusch eingesetzt hätten. „Kusch wird offenbar erst das Handwerk gelegt, nachdem er seine Selbstinszenierung schon in mehreren Akten präsentieren konnte.“ Es liege deshalb ein „Schatten über dem zu späten Einschreiten des Senats“. Dressel forderte, bei anderen möglichen Schritten gegen das Treiben Kuschs nicht so zögerlich wie bisher zu agieren. Dressel nannte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Kusch-Vereins durch die Finanzbehörden und die Entziehung der Senatspension durch den Senat insgesamt: „Alle rechtlichen Möglichkeiten sind konsequent zu nutzen. Jetzt und nicht irgendwann.“

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