„Krabbenbrötchen-Fall“

Die Karstadt Feinkost GmbH soll nach Abendblatt-Informationen im „Krabbenbrötchen-Fall“ beim Bundesarbeitsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht haben*.

Dazu sagt Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Das ist unfassbar! Schon der Prozess an sich wegen einer Portion Krabbensalat war völlig unverhältnismäßig. Dass Konzernobere jetzt auch noch auf ihr Recht pochen, anstatt das Urteil des Hamburger Landesgerichts zu akzeptieren, setzt dem Ganzen die Krone auf. Bei Karstadt gibt es weiß Gott andere Probleme, um die sich die Verantwortlichen kümmern sollten, als einer Beschäftigten weiter das Leben schwer zu machen. Wenn sich der Konzern auf diesem Wege sein eigenes Image weiter ramponieren will, dann geht das wieder nur auf Kosten der eigenen Beschäftigten.“

Solcherart Bagatellkündigungen, wie diese bei der Karstadt Feinkost GmbH, seien meist ein perfider Weg, um unliebsame Mitarbeiter loswerden zu können, so Karger weiter. In Hamburg käme es immer wieder zu solchen Fällen. Sie würden zeigen, wie skrupellos manche Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern umgehen. „Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Riegel vorschiebt, um solcherart skandalöser Prozesse auf Grundlage winziger Vergehen zu verhindern. Treffen tut es fast immer Beschäftigte, deren Lebensgrundlage an diesen Jobs hängt. Es kann nicht angehen, dass Arbeitgeber über unangemessen harte rechtliche Bandagen womöglich die Zukunft dieser Menschen zerstören. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn Arbeitgeber auf der einen Seite ihre Aufgaben nur mittelmäßig bis erfolglos erfüllen und dennoch schadlos aus dem Unternehmen scheiden, während auf der anderen Seite einer Verkäuferin wegen einer Portion Krabbensalat der Prozess gemacht wird.“

*Hintergrund: Der Verkäuferin Songül Uludugan war gekündigt worden, weil sie in der Feinkostabteilung eine Portion Krabbensalat entnommen hatte, ohne dafür zu bezahlen. Die darauf ausgesprochene Kündigung hatte das Hamburger Landesarbeitsgericht für unwirksam erklärt.

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