Kinderrechte endlich ins Grundgesetz!

CDU und GAL sollen ihre „Blockadepolitik“ aufgeben und endlich die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz unterstützen, fordert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, am heutigen Welt-Kindertag, der zugleich das 20jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention ist.

„Kinderrechte gehören in Grundgesetz, und die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention gehören zurückgenommen. Es ist bedauerlich, dass CDU und GAL in Hamburg dies nicht unterstützen. Diese Haltung traurig und auch innenpolitisch und völkerrechtlich nicht nachzuvollziehen“, so Veit weiter. Die Hamburger Regierungsfraktionen haben in der Bürgerschaft eine entsprechende Bundesratsinitiative abgelehnt (Drs. 19/1469).

Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu. Die Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland aber nur eingeschränkt, da die damalige schwarz-gelbe Koalition 1992 eine Vorbehaltserklärung abgegeben hat. Diese betrifft die Rechte von Flüchtlingskindern. Die SPD fordert seit Langem, dass Kinderrechte in Deutschland endlich vorbehaltlos umgesetzt werden.

Carola Veit: „Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt.“ Es gehe darum, alle Politikfelder stärker daran zu orientieren, dass Kinder besser gefördert, die Rahmenbedingungen Ihrer Entfaltung besser gesichert und sie von Vernachlässigung und Gewalt besser geschützt werden.

„Deshalb soll eine klarstellende Regelung im Grundgesetz Staat und Gesellschaft auf die Berücksichtigung der Belange unserer Kinder in allen Lebensbereichen verpflichten. Kinder haben einen Schutz- und Förderanspruch gegenüber dem Staat“, so Carola Veit. Rechtlich und politisch bedeute dies die Stärkung der Interessen der nachwachsenden Generation; die Begründung und Durchsetzung konkreter Verbesserungen erhält einen verbindlichen verfassungsrechtlichen Bezug. Wo Eltern und Erzieher versagen, sei der Staat für das Kindeswohl verantwortlich.

„Dabei stellen Kinderrechte Erziehungsrecht und –pflicht der Eltern nicht in Frage. Andererseits ist nur mit eigenem Rechtsstatus des Kindes wirklich sichergestellt, dass sich die Kinder im Konfliktfalle gegen das grundgesetzlich geschützte elterliche Erziehungsrecht durchsetzen können“, sagte Carola Veit.

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