Keine Fusionen, kein Volksentscheid?

Chaos, nimm deinen Lauf: Während die Schulbehörde bis zu einerÄnderung des Schulgesetzes auf Grundlage des (noch?) bestehenden Gesetzes zu agieren meint, bestreitet die Scheuerl-Initiative dies und ruft zum Widerstand auf. Eine Änderung des Gesetzes stünde aus, wenn der Volksentscheid gültig wäre. Genau dies aber bestreitet eine andere Gruppe per Klage vor dem Verfassungsgericht.

Sie behält sich zudem vor, bis zur Klärung der Hauptsache – ist der Volksentscheid gültig oder ist er’s nicht? – per vorläufigem Rechtsschutz die Durchsetzung des Schulgesetzes zu erzwingen. In der von der Bürgerschaft beschlossenen Form, nicht in der Variante des Volksentscheids.

Was nach spaßiger Spielwiese für Juristen klingt, verursacht an Hamburgs Grundschulen bisweilen erhebliches Chaos. Und ein organisatorischer Schnellschuss der Rathausparteien tut ein Übriges: Die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für bestimmte Klassenstufen erweist sich allerorten als Hemmschuh für eine vernünftige Schulorganisation.

Wobei die waren Problemfälle hier noch ausstehen: Was wird aus dem Grundschulkind, das neben der Schule mit den Eltern in die neue Wohnung zieht, aber nur volle Klassen vorfindet? Was aus dem Kind, das längerfristig erkrankt und dann, nach der Genesung, wieder an „seine“ Schule möchte?

Monika Deland

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