IG Metall: „Jetzt zählt Solidarität!“

Der Tarifabschluss für die Küste steht, das Pilotergebnis aus NRW wurde übertragen. Angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Krise haben wir uns mit dem Arbeitgeberverband Nordmetall darauf geeinigt, die Tarifverhandlungen und damit auch mögliche Tariferhöhungen für die 140.000 Beschäftigten der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie bis Ende des Jahres auszusetzen. Vereinbart wurden stattdessen konkrete Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigung und Einkommen.


Die Tarifpartner übernehmen in der schweren Krise Verantwortung für Beschäftigte und Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Der Tarifvertrag sieht Regelungen vor, mit denen wir Arbeitsplätze sichern, in Härtefällen Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld ermöglichen und mit zusätzlichen freien Tagen Eltern helfen, die wegen der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder Zuhause betreuen müssen. Mit dem Tarifabschluss sollen die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten wenigstens etwas abgefedert werden.

3-facher Schutz: der Tarifabschluss im Detail



I. TV »Zukunft in Arbeit« Kurzarbeitergeld mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufstocken:
Um die Einführung von Kurzarbeit zu erleichtern, können in der Laufzeit des Tarifvertrages die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich das monatliche Kurzarbeitergeld. Dafür erhalten die Beschäftigten in Kurzarbeit einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Damit Arbeitsplätze gesichert werden

II. »Solidar-TV 2020« Soziale Härten beim Kurzarbeitergeld mit einem Solidartopf absichern:
Zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebs­vereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt. Wenn die Situation von Verlusten und Liquiditätsengpässen geprägt ist, ist eine Differenzierung möglich. Damit Kurzarbeitergeld zum Leben reicht

III. Tarifliches Zusatzgeld umwidmen. Für Kinderbetreuung zusätzliche freie Tage statt tariflichem Zusatzgeld:
Bei Kinderbetreuungsengpässen im Zuge der Schul- und Kitaschließungen wird die Möglichkeit, 8 freie Tage statt des tariflichen Zusatzgeldes zu nehmen, auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erweitert.
Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern bei behördlich angeordneten Schließungen nach Abbau von Resturlaub und Plusstunden mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahlung des Entgeltes. Damit Familien den Alltag schaffen

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