Hotline zum Pflegemindestlohn

Mit einer bundesweiten Telefonaktion am 10. und 11. August 2010 will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dem seit 1. August 2010 geltenden Pflegemindestlohn zu einer bundesweiten Verbreitung verhelfen. „Wir rechnen nicht damit, dass betroffene Arbeitgeber von sich aus ihren Beschäftigten die höheren Löhne zahlen werden. Deswegen suchen wir den Weg in die Öffentlichkeit. Wer einen höheren Lohn will, muss sich darum kümmern – jetzt“, so Norbert Proske, zuständiger ver.di-Sekretär in Hamburg.

Unter der Telefonnummer 01802-224433 (6 ct./min. vom dt. Festnetz, max. 42 ct./min. von dt. Mobilnetzen) können sich Ratsuchende an die ver.di-Mindestlohn-Experten wenden und vor allem die Frage klären, ob die neue Lohnuntergrenze auch für sie gilt. Vereinbart wurde ein Mindestlohn im Westen von 8,50 Euro, im Osten von 7,50 Euro. Anschließend werden die Lohnuntergrenzen in zwei weiteren Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 auf 8,75 Euro bzw. 9 Euro im Westen sowie auf 7,75 Euro bzw. 8 Euro im Osten angehoben.

Der Pflegemindestlohn gilt dabei für jene Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen. Die Telefonaktion solle helfen, den Geltungsbereich des Pflegemindestlohns zu erläutern und den Verfahrensweg bis zur Überweisung auf das eigene Konto ebnen, so Proske.

Wichtig dabei ist: Die Telefonaktion stehe allen Ratsuchenden offen; der Anspruch auf eine umfassende individuelle Rechtsberatung sei allerdings den ver.di-Mitgliedern vorbehalten.

Grundsätzlich handele es sich bei den Mindestlöhnen um Lohnuntergrenzen, die keinesfalls bessere tarifvertragliche Regelungen ersetzten. „Wer jetzt schon höhere Tariflöhne bekommt, behält diese selbstverständlich“, stellt Proske klar.

Parallel zur Telefonaktion werde ver.di Informationsmaterial in einschlägigen Betrieben und Einrichtungen verteilen. Zudem seien Informationsseiten im Internet freigeschaltet worden, die den Weg zum Mindestlohn erklärten.

„Wir rechnen damit, dass einige Monate vergehen können, bis sich die Fakten um den Pflegemindestlohn flächendeckend verbreitet haben. Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Menschen wissen, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können“, erklärte Proske.

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