Hamburg transparenter als der Bund

„Hamburg ist jetzt transparenter als der Bund“, meint Farid Müller(GAL) und bezieht sich auf das neue „Informationsfreiheitsgesetz“. „Nach SPD und GAL hat nun auch die CDU gemerkt, dass man nur mit Transparenz auch Akzeptanz für Verwaltungshandeln erzeugen kann“, erklärten die innen- und rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Andreas Dressel und Jana Schiedek.

Farid Müllers Erklärung:

Mit der Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes halten die Hamburgerinnen und Hamburger nun ein deutlich schärferes Schwert gegenüber ihrer Landesverwaltung in der Hand – ganz im Gegensatz zu Anfragen an den Bund. „Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist erheblich ausgeweitet worden und geht deutlich über das Bundesgesetz hinaus“, sagte Farid Müller, Sprecher für Justizpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion, zum heutigen Senatsbeschluss. „Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz kann sich Hamburg sehen lassen“, so Müller.

Künftig sind also auch öffentliche Unternehmen wie Anstalten des Öffentlichen Rechts zur Auskunft verpflichtet. Müller sagte, Bürgerinnen und Bürger aber auch Journalisten und Journalistinnen sollten von ihren dazugewonnenen Möglichkeiten viel Gebrauch machen. Viel zu häufig sei unbekannt, wie wirksam das Informationsfreiheitsgesetz sein kann.

Die Ausweitung des Kreises derjenigen, die Auskünfte verlangen dürfen – wie Verbände oder Firmen – sei ein Meilenstein. Müller: „Erfreulich ist, dass die Verwaltung jetzt schneller auf Anträge reagieren muss. Für die Hamburgerinnen und Hamburger bedeutet das mehr Transparenz und schneller Klarheit.“ Musste man früher beispielsweise einen Abgeordneten um Hilfe bitten, der dann eine kleine Anfrage stellte, kann künftig direkt um diese Auskunft gebeten werden.

Müllers Fazit: „Wir sind dem Weg zu einem gläsernen Rathaus weit nach vorne gegangen. Informationsfreiheit bedeutet eine Abkehr vom Amtsgeheimnis. Der Amtsschimmel hat jetzt eine Bringschuld.“

Jana Schiedek und Andreas Dressel:

Vor dem Hintergrund, dass ein ähnlicher SPD-Gesetzentwurf der Bürgerschaft bereits seit Monaten vorliege, erwarte man sehr einvernehmliche Gesetzesberatungen zu diesem wichtigen Themenfeld.

In einem zweiten Schritt forderten die beiden Abgeordneten, müsse nun dafür gesorgt werden, dass der Informationszugang zu Verwaltungsakten auch „möglichst kostengünstig gewährt wird. Die Gebühren dürfen nicht abschreckend sein.

Die Gebührenregelungen, die nicht Bestandteil des Senatsentwurfs sind, müssen überprüft werden, damit jeder seinen Anspruch auch tatsächlich wahrnehmen kann. Hier ist noch Korrekturbedarf, damit der Informationszugang nicht zum Papiertiger wird“, forderten die Innen- und Rechtsexperten. Die SPD-Fraktion werde in den Gesetzesberatungen auf diesen Punkt besonderen Wert legen.

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