Hamburg feiert Ehe für alle im Rathaus

Am Sonntag, 1. Oktober 2017, ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Regierungssitz geöffnet, um mit 15 gleichgeschlechtlichen Paaren ihr „Ja-Wort“ gemeinsam zu feiern. Ab 12.30 Uhr wurden die Paare von fünf Standesbeamtinnen und Standesbeamten getraut, im Anschluss lud Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank die Frischvermählten und ihre Gäste sowie weitere Akteure im Einsatz für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu einem Senatsempfang in den großen Festsaal des Hamburger Rathauses.

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Heute ist ein historischer Tag! Endlich können Lesben und Schwule auch in Deutschland heiraten. Füreinander einstehen, Familien gründen und gemeinsam Kinder großziehen – egal welches Geschlecht man hat – das geht nun auch bei uns. Mit der Ehe für alle wird niemandem etwas genommen, aber vielen etwas gegeben. Das bewegt mich sehr und ich danke allen, die über Jahre und Jahrzehnte dafür gekämpft haben. Ich freue mich, dass wir heute in Hamburg extra für dieses Ereignis die Türen des Rathauses öffnen und fünfzehn Paare nun offiziell hier heiraten können.“

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung hatte Paare dazu aufgerufen, sich am 1. Oktober im Rathaus trauen oder eine bestehende Partnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Dafür haben sich mehr als fünfzig Paare beworben. Fünf Paare wurden vorausgewählt: Paare, die bereits die symbolische Hamburger Ehe miteinander geschlossen haben, dann die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und sich am heutigen Tag nun zum dritten Mal füreinander entscheiden. Weitere Plätze wurden durch ein Losverfahren ermittelt. Dabei wurden Bewerbungen von weiblichen und männlichen Paaren getrennt. Insgesamt werden acht lesbische und sieben schwule Paare getraut, bzw. ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt. Heterosexuelle Paare hatten sich nicht beworben.

Hamburg Vorreiterin der Ehe für alle
Bereits am 8. April 1999 hat Hamburg als erstes Bundesland eine Möglichkeit für Paare geschaffen, ihrer Partnerschaft einen offiziellen Rahmen zu geben. Bei der sog. „Hamburger Ehe“, dem „Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“, konnten Paare ihre Lebenspartnerschaft im Standesamt eintragen lassen. Die ersten Eintragungen fanden am 6. Mai 1999 statt. Im April 2000 gab die damalige Leiterin des Senatsamts für Gleichstellung, Senatorin Krista Sager, die Eintragung der einhundertsten Hamburger Ehe bekannt.

Im Jahr 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Kraft, das im Laufe der Jahre nur durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gleichgeschlechtlichen Paaren weitere Rechte einräumte. Bis heute war das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.

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