Fusionen gegen Minigrundschulen

Der organisatorische Zusammenschluss kleiner Grundschulen zu größeren ist oft ein Vorteil, sagt der Grundschulverband und verweist auf bessere Vertretungsmöglichkeiten und bessere Möglichkeiten im Wahlpflichtbereich.

In einer Mitteilung des Verbands heißt es:

Wir brauchen leistungsstarke Grundschulen!

Grundschulen übernehmen eine wesentliche Schrittmacherfunktion für die inhaltlichen Aspekte der Schulentwicklung – auch ausweislich der Ergebnisse vieler Studien. In Bezug auf Individualisierung, Kompetenzorientierung, Ausbau der Ganztagsschulen, Inklusion hat sich gezeigt, dass vor allem große Grundschulen Vorreiter sind und den Stadtteilschulen und Gymnasien vormachen, wie es geht.

Grundschulen brauchen geeignete Bedingungen, um die neue Lernkultur mit individuellem und kompetenzorientiertem Unterricht in Hamburg umzusetzen. Gute Grundschulen erfordern eine Mindestgröße, um Schulentwicklungsprozesse erfolgreich zu gestalten, die Fachlichkeit zu gewährleisten und sinnvolle Teamarbeit zu ermöglichen. Fusionen von Grundschulen machen an vielen Orten Sinn, sofern die einzelnen Standorte erhalten bleiben, um Kindern einen kurzen Schulweg zu ermöglichen: Als größeres System unter einer Leitung bieten sie den Kindern ein vielfältigeres Angebot an Wahlpflichtkursen und an Nachmittagsangeboten, können verlässlicher Vertretungsunterricht garantieren und die Schulentwicklungsaufgaben leichter bewältigen.

Wer jetzt fordert, dass es keine Fusionen von Grundschulen geben soll, will die Arbeit an den Grundschulen schwächen.

Der Grundschulverband fordert daher:

– Die Verankerung von mindestens einer Dreizügigkeit von Grundschulen im Schulgesetz,

– Die ausdrückliche Planung von Grundschulstandorten mit hinreichender Größe im Schulentwicklungsplan,

– Die angemessene Ausstattung von Grundschulen mit Fachräumen für das naturwissenschaftliche Lernen, Informationstechnologien und Räumen für den Ganztag.

– Zu- und Erweiterungsbauten überall dort, wo der Gebäudebestand keine Dreizügigkeit zulässt,

– Die Zusammenlegung von mehreren Grundschulen zu größeren organisatorischen Einheiten mit einer Leitung unter Beibehaltung der einzelnen Standorte überall dort, wo sie von den Schulkonferenzen gemeinsam getragen werden.

„Eine Dreizügigkeit von Grundschulen muss als Mindestgröße im Schulgesetz verankert werden, um die Qualität von Grundschulen zu sichern“, so die Vorsitzende der Landesgruppe Susanne Peters.

Ein Gedanke zu „Fusionen gegen Minigrundschulen“

  1. Nun ja, bei uns liegt zwischen den zwei fusionierten Grundschulstandorten eine vierspurige Hauptverkehrsader. Da relativieren sich die wohlklingenden Slogans in den Ohren der Eltern sehr schnell. Wer möchte sein 6-jähriges Kind schon gern auf solch einen Schulweg schicken? Aber das sind ja nur praktische Erwägungen. Was zählen die heutzutage noch?

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