DGB fordert: Minijobs sozialversichern

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, hat heute gefordert, Minijobs künftig nur noch zuzulassen, wenn die Arbeitgeber ab dem ersten Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf die erbrachten Arbeitsleistungen zahlen: „Der Boom der Neben- und Minijobs zeigt, dass sich die Arbeitgeber hier ein Schlupfloch geschaffen haben, um aus den Sozialversicherungssystemen auszusteigen. Die gestern veröffentlichte Studie zeigt, dass Minijobs vor allem genutzt werden, um Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden. Das aber verstärkt den Trend zu Billiglohn und Altersarmut.

Ich erwarte, dass sich alle Landesregierungen des Nordens hier klar positionieren: Die Menschen wollen nicht von Zweit- und Drittjobs leben, sondern von einer sicheren, sozialversicherten und tariflich entlohnten Arbeit. Parteiprogramme, die auf eine Anhebung der Verdienstgrenze und die Ausweitung der Billigjobs zielen, bewirken einen Schaden für die Volkswirtschaft, die Sozialversicherungssysteme und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Nach 45 Jahren in einem Minijob bei gewerblichen Arbeitgebern und Versicherungsfreiheit entsteht nur ein Rentenanspruch von 163,61 Euro, so Berechnungen des DGB.

Die Tatsache, dass immer mehr Menschen neben ihrem Hauptberuf noch einen Nebenjob ableisten, sei ein Alarmzeichen, so Polkaehn: „Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor Westeuropas, jeder Fünfte muss zu weniger als 10 Euro die Stunde arbeiten. Es sind vor allem die Frauen, die aufgrund von Teilzeitbeschäftigung und Niedriglöhnen nicht über die Runden kommen. Ihr Anteil an allen geringfügigen Nebenjobs beträgt 58,5 Prozent, in Hamburg 55,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern sogar 61,1 Prozent. Diese Billiglohn-Modelle dürfen keine Zukunft haben, auch nicht, wenn CDU, FDP und Grüne regieren. Wir haben in der Zeit vor dem Mindestlohn gesehen, dass die Opfer des Lohndumpings dann beim Sozialamt ihre kargen Einkommen aufstocken müssen. Es muss Schluss damit sein, dass sich die Arbeitgeber ihre Geschäftsmodelle staatlich subventionieren lassen. Minijobberinnen und –jobber müssen unter den Schutzschirm der solidarischen sozialen Sicherungssysteme.“

Derzeit gibt es rund 260.000 Minijobber und Minijobberinnen in Schleswig-Holstein, 170.000 in Hamburg und 90.000 in Mecklenburg-Vorpommern. Rund 60 Prozent der Minijobber sind Frauen. In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die CDU schlägt in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2021 vor, Minijobs auszuweiten – die Minijobgrenze läge dann nicht mehr bei 450 Euro, sondern künftig bei bis zu 550 Euro. Die FDP will die Minijobgrenze in einem ersten Schritt auf 530,40 Euro anheben und danach Stück für Stück mit der Lohnentwicklung anpassen.

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