Bundesbeauftragter kritisiert Schloßgartenbrücke

In den Streit um die geplante Fußgängerbrücke über die Eisenbahnlinie in der Straße Schlossgarten (Wandsbek) hat sich jetzt auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, eingeschaltet. Er rät allen Anwohnern zur Beschwerde.

In einem Brief an die Anwohner stellt er klar: „Die Fußgängerbrücke ist eine bauliche Anlage, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Somit muss sie gemäß § 52 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung barrierefrei errichtet werden. Sollte schon die Planung der Brücke deutlich machen, dass sie nicht barrierefrei gebaut werden soll, so dürfte keine Baugenehmigung erteilt werden.“ Und weiter: „Sie sollten bei den Bauverantwortlichen Beschwerde einlegen wegen Verstoßes gegen die Hamburgische Bauordnung.“

Der Bezirksabgeordnete der SPD Rainer Schünemann hofft, dass die Regierungsparteien auf Bezirks- und Landesebene ihr Vorhaben noch einmal überdenken: „Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sollte auch in Wandsbek ernst genommen werden. Der einzige Sinn einer Brücke an dieser Stelle wäre eine Erleichterung für Menschen, denen der Umweg von 150 m bis zur nächsten Unterführung nicht zugemutet werden kann. Hier wieder ein neues Hindernis aufzubauen, verstößt gegen Hamburger Gesetze und ist eine Verschwendung von Steuergeldern in Höhe von 900.000 Euro.“

Tatsächlich besagt die Hamburgische Bauordnung sehr eindeutig: „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.“

Auf eine SPD-Anfrage antwortete die Stadtentwicklungsbehörde Ende März (DS 18/3286): „Hintergrund der Maßnahme ist die Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den sich kreuzenden Verkehrswegen.“

Dazu Schünemann: „Das ist im besten Falle Unfug, wenn man aus einem beschrankten Fußgängerüberweg für alle eine neun Meter hohe Brücke mit 90 Stufen macht und den Leuten erklärt, man wolle die Leichtigkeit des Verkehrs verbessern.“

Die letzte Entscheidung über den Bau muss gerade das Eisenbahnbundesamt treffen. Es tut dies in Abwägung aller vorgebrachten Einwendungen und Bedenken. Insofern wäre ein Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek eine wichtige Stellungnahme. Trotz eines einstimmigen Votums der Bezirksversammlung gegen die Brücke im Jahr 2007, lehnten CDU und FDP einen ähnlich lautenden Antrag der SPD im Januar diesen Jahres überraschend ab.

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