Anzahl des Pflegepersonals in Krankenhäusern wird künftig vorgegeben

Eine angemessene Personalausstattung ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflege im Krankenhaus entscheidend. Eine Expertenkommission auf Bundesebene, der auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks angehört, hat nun einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der die Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verbessern soll.

Sehr kurzfristig werden noch in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gesetzlich verpflichtet, Personaluntergrenzen für die einzelnen Krankenhausabteilungen festzulegen.

„Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen“, so Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks.

Mit den Personaluntergrenzen wird eine auf die jeweilige Fachabteilung bezogene Mindest-Relation zwischen qualifizierten Pflegekräften und Patienten festgelegt. Zusätzlich sind Vorgaben für Intensivstationen und gesondert für Nachtschichten geplant. Wenn Krankenhäuser die Personaluntergrenzen nicht einhalten, müssen sie finanzielle Abschläge und eine Veröffentlichung hinnehmen. Zudem werden die Landeskrankenhausbehörden informiert.

Die Vertragsparteien auf Bundesebene (DKG, Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherer) werden nun gesetzlich beauftragt, bis zum 30. Juni 2018 – mit Wirkung zum 1. Januar 2019 – geeignete Personaluntergrenzen festzulegen. Bei der Ausarbeitung und Festlegung ist der Sachverstand der Verbände der Pflege, der Gewerkschaften, der maßgeblichen Patientenverbände nach der Patientenbeteiligungsverordnung sowie der medizinisch-wissenschaftlichen Fachverbände einzubinden. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, die Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen bis zum 30. Juni 2018 zu vereinbaren, setzt das Bundesministerium für Gesundheit diese als Verordnungsgeber direkt mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest.

Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits in den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform konsentierten Eckpunkten aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet und beschlossen wurde. Neben den im KHSG vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen wurde eine Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ eingesetzt. Dieser Kommission gehörten neben Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeverbände, der Wissenschaft, der Gewerkschaft, der Krankenhäuser und Krankenkassen Bundesminister Hermann Gröhe sowie Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Länder an. Die SPD-geführten Länder wurden durch Hamburgs Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks vertreten.

Zur Finanzierung zusätzlicher Stellen in der Krankenhauspflege wird ein eigentlich auf drei Jahre befristetes Pflegestellenförderprogramm – 2018 in Höhe von 330 Millionen Euro – dauerhaft in Form eines Pflegezuschlags an die Krankenhäuser gezahlt. Dadurch wird mit möglichst geringem Bürokratieaufwand sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel den Krankenhäusern in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung, auch im Hinblick auf die Einhaltung von Personaluntergrenzen, dauerhaft zugutekommen.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Wir haben damit endlich ein bundesweit einheitliches Instrument, um die Pflege am Bett festzulegen, zu kontrollieren, aber auch zu finanzieren. Mehr als zehn Jahre Erfahrung mit den Fallpauschalen im Krankenhaus haben gezeigt, dass wir festlegen müssen, was unter guter Pflege zu verstehen ist.“

Die Arbeit der Kommission wurde unterstützt durch Wissenschaftler der Universität Hamburg. Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Hamburg Center for Health Economics, hat in einem Gutachten den Zusammenhang zwischen der Ausstattung mit Pflegepersonal und Mängeln in der Behandlung nachgewiesen.

Weitere Informationen stehen unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ zur Verfügung.

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