Zypries-Watschn: Lüdemann muss nachsitzen

Die GAL-Fraktion begrüßt, dass Bundesjustizministerin Zypries so klare Worte zu der bekannt gewordenen fortgesetzten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch die Justizbehörde gefunden hat. Zypries hatte die Verantwortung für diese Missstände ganz klar dem Justizsenator zugeordnet.

„Dass Zypries ihn wie einen kleinen Jungen behandelt, hat Lüdemann sich selbst zuzuschreiben: Wenn er nicht garantieren kann, dass sich die Justizbehörde an Gerichtsentscheidungen hält, hat er seinen Laden nicht im Griff“, kommentiert der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Dr. Till Steffen.

Die GAL fordert nun, dass Lüdemann im heutigen Rechtsausschuss vollständig aufklärt, wie es zu der fortgesetzten Missachtung von Gerichtsentscheidungen kommen konnte. Steffen: „Das muss auch vor der Fortsetzung der Beratungen zum Strafvollzugsgesetz geschehen. Schließlich war die Kritik von Experten Anlass für die Erörterung dieses Themas.“ Steffen warnt die CDU-Fraktion davor, das Thema auf die lange Bank zu schieben: „Wann, wenn nicht in so einer Frage ist das Parlament in seiner Aufgabe der Kontrolle des Senats gefordert?“

Steffen hat zum Thema eine Kleine Anfrage gestellt. Die Kleine Anfrage im Wortlaut:

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Till Steffen (GAL) vom 27.9.2007

Betreff: Ignoriert die Justizbehörde Gesetze?

In einem Schreiben vom 8.3.2007 bittet der Staatsrat der Justizbehörde den Präsidenten des Landgerichts Hamburg, ihm Fälle zu nennen, in denen hamburgische Justizvollzugsanstalten (JVAen) Entscheidungen des Landgerichts in Strafvollstreckungssachen nicht umgesetzt haben. Anlass war eine Veranstaltung am 27.2.2007, auf der der Staatsrat auf diese Thematik hingewiesen wurde.

Dieses Schreiben beantwortet der Präsident des Landgerichts mit Schreiben vom 31.5.2007 mit einer Auflistung von neun Fällen, in denen die gerichtlichen Entscheidungen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung umgesetzt wurden. Dieser Aufzählung vorangestellt war der Hinweis, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe und die Justizbehörde selbst besser in der Lage sein müsse, diese Frage zu beantworten, da es eine Verfügung geben soll, nach der der Justizbehörde zu berichten sei, wenn eine JVA in einer Strafvollstreckungssache unterliege. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Richter der Strafvollstreckungskammern bereits am 29.11.2005 das Thema mit Vertretern der Justizbehörde eingehend erörtert haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. In welchen Fällen seit dem Jahr 2001 wurden gerichtliche Entscheidungen in Strafvollstreckungssachen durch Justizvollzugsanstalten nicht oder mit einer erheblichen Verzögerung (von mehr als zwei Wochen) umgesetzt? Bitte – soweit möglich – einzeln mit Datum und Gegenstand der Entscheidung auflisten.

2. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von JVAen und Justizbehörde hatten von den jeweiligen Entscheidungen Kenntnis?

3. Was unternahmen jeweils die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nachdem sie von den Entscheidungen erfuhren? Wurde erfragt, ob die Entscheidungen umgesetzt werden?

4. Gab es eine Verfügung, nach der die JVAen der Justizbehörde zu berichten hatten, wenn sie in Strafvollstreckungssachen unterlagen?

Wenn ja:

1. Welchen Inhalt hatte diese Verfügung?
2. Durch wen wurde sie erlassen?
3. Bis wann galt diese Verfügung?
4. Wurde die Verfügung zwischenzeitlich abgewandelt?
5. Wurde aufgrund dieser Verfügung der Justizbehörde berichtet?

i. Wenn ja: Welche Fälle wurden wem berichtet?

ii. Wenn ja: Wurden Präses oder Staatsrat in einem der Fälle in Kenntnis
gesetzt? Wenn ja: In welchen Fällen?

5. Wer nahm für die Justizbehörde an der Veranstaltung am 29.11.2005 teil?

1. Was geschah im Weiteren mit der Information?
2. Wurden Präses, Staatsrat, Leiter oder stellvertretender Leiter des Strafvollzugsamts über die Hinweise der Richter der Strafvollstreckungskammern in Kenntnis gesetzt?
3. Wurde die Kontrolle der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen nach diesen Hinweisen verändert?

6. Was unternahm der Staatsrat, nachdem er am 27.2.2007 auf die Thematik hingewiesen wurde außer dem Schreiben des Briefes an den Präsidenten des Landgerichts?

1. Wandte er sich mit Bitte um Aufklärung auch an seine Behörde oder die JVAen?

i. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

ii. Wenn nein: Warum nicht?

7. Was unternahm der Staatsrat nach Erhalt des Briefes vom 31.5.2007?

8. Ist mittlerweile gewährleistet, dass Entscheidungen in Strafvollstreckungssachen durch die JVAen umgesetzt werden?

1. Wenn ja: Wodurch?
2. Wenn nein: Warum nicht?

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