Zuwanderungsrecht: Hamburg darf nicht zustimmen!

In der heute im Bundestag beschlossenen Verschärfung des Zuwanderungsrechts sieht Nebahat Güçlü, integrationspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, einen deutlichen Widerspruch zu den länderübergreifenden Bemühungen um eine einheitliche Linie in der Integrationspolitik.

„Einerseits treffen sich am heutigen Donnerstag die Ministerpräsidenten der Länder, um gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einen einheitlichen Integrationsplan zu erarbeiten, andererseits führen die im Bundestag beschlossenen Regelungen viele der Bemühungen ad absurdum. Der Senat wäre gut beraten, die Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes am 6. Juli im Bundesrat abzulehnen, wenn er es ernst meint mit der Integrationspolitischen Linie, die er vergangenen Dezember in seinem Handlungskonzept festgeschrieben hat“, erklärt Güçlü.

Die Abgeordnete kritisiert insbesondere die Neuregelung, nach der Zuwanderer im Rahmen der Familienzusammenführung künftig deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen, bevor sie nach Deutschland einreisen. Sie trifft zahlreiche Menschen aus ländlichen Gebieten, die in ihrer Heimat keine Möglichkeiten haben, Deutsch zu lernen. Die in Deutschland angebotenen Sprach- und Integrationskurse sind exakt für Menschen entwickelt worden, die nun von den Verschärfungen des Zuwanderungsrechtes betroffen sind. Zudem nimmt das Gesetz gewisse Länder wie Japan oder die USA von der Regelung aus und teilt damit Migrantinnen und Migranten in zwei Klassen ein

„Bestimmte Gruppen von Zuwanderern werden unter den Generalverdacht gestellt, sich in Deutschland gar nicht integrieren zu wollen. Wer Zuwanderern mit solch einer Skepsis begegnet, muss sich nicht wundern, wenn auch auf deren Seite der Wille zur Integration schwindet“, so Güçlü. „Nach Jahrzehnten der Versäumnisse in der Integrationspolitik ist nun seit einigen Jahren endlich Bewegung zu spüren. Mit den beschlossenen Verschärfungen geht der Bund jetzt allerdings nach zwei Schritten voran wieder einen zurück“, so Güçlü.

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