In einem Brief an die Schulleitungen hat Senatorin Christa Goetsch (endlich!) klargestellt, dass Kinder in Hamburg auch dann die Schule besuchen dürfen und müssen, wenn sie keine Meldebescheinigung vorlegen können, weil sie zum Beispiel in ungeklärten aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen leben. Als einen großen Erfolg sehen die Gewerkschaften GEW und ver.di, dass aufgrund des Drucks von ihrer Seite und anderen, im Flüchtlingsbereich Tätigen, nun endlich Rechtssicherheit und Klarheit für Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus geschaffen werden soll.
Auf einer Veranstaltung der Gewerkschaften zum Thema „Beschulung von Kindern ohne gültige Aufenthaltspapiere“ waren ca. 50 betroffene Lehrer, Schüler und Sekretärinnen zusammengekommen, um rechtliche Klarheit einzufordern und politische Schritte zur Verbesserung der Lage von Kindern und Familien ohne gültige Aufenthaltspapiere zu diskutieren. Mit großer Freude wurde von den Teilnehmern die lange überfällige Entscheidung der Senatorin aufgenommen, in Hamburg wohnenden Kindern und Jugendlichen das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch zuzusichern. Das dürfe auch nicht verwehrt werden, wenn eine Meldebescheinigung nicht vorgelegt worden sei.
Dies hatte die Senatorin in einem Brief an die Schulleitungen am selben Tag verlautbaren lassen. „Jetzt muss dies auch bei den Leuten ankommen“, kommentiert der GEW-Geschäftsführer Dirk Mescher das Ergebnis. „Es muss endlich verhindert werden, dass die Polizei Zugriff auf das zentrale Schülerregister nehmen kann, dies muss ausschließlich den Schulen vorbehalten sein.“
Die Gewerkschaften fordern außerdem von der Behörde, dass diese die neuen Informationen vielsprachig unter den Eltern verbreite, damit sie angstfrei
ihre Kinder in die Schulen schicken können. Die Autorin Emilija Mitrovic hatte auf der Veranstaltung aus ihrer Studie „Leben in der Schattenwelt“ des Diakonischen Werks zitiert, wonach vorsichtigen Schätzungen zufolge in Hamburg derzeit etwa 400 Kinder ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht zur Schule gehen.