Nun auch Pferdefleischfunde in Hamburg: Die Analysen der Verbraucherschutzbehörde bestätigten den Kennzeichnungsbetrug – die Waren wurden, soweit noch nicht verzehrt, aus dem Verkehr gezogen.
Erste Ergebnisse der in Hamburg genommenen Proben bestätigen die bereits bekannten Betrugsfälle von nicht gekennzeichnetem Pferdefleisch in Fertigprodukten. Die entsprechenden Waren werden, soweit dies nicht bereits durch die Unternehmen geschehen ist, umgehend aus dem Verkehr genommen. Weitere Ergebnisse von genommenen Proben stehen noch aus.
„Diese Vorfälle und die Eingriffsmöglichkeiten der Behörden zeigen, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir brauchen die gesetzliche Grundlage, auch im Fall von Täuschungen die Produkte nennen zu dürfen. Die Hürden, die Ministerin Aigner bislang den Verbraucherschützern auferlegt, sind hier deutlich zu hoch. Außerdem brauchen wir auf EU-Ebene weiterreichende Kennzeichnungspflichten, insbesondere eine Herkunftskennzeichnung von weiteren Fleischarten.“
In Hamburg wurden in den letzten Tagen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung Proben verschiedener Sorten Lasagne, von Burgern und Mousaka (alles Tiefkühlware) genommen. Erste vorliegende Ergebnisse der Untersuchungen ergaben, dass von acht bisher untersuchten Proben eine Lasagne Pferdefleisch enthielt. Auch hier führt die Spur über Nordrhein-Westfalen zu Betrieben in Luxemburg und Frankreich.
Wie gestern zudem bekannt wurde, hat auch der Einzelhändlerverbund Edeka geringe Mengen von Pferdefleisch im Tiefkühlprodukt „Gut & Günstig Lasagne Bolognese“ gefunden und das Produkt entsprechend aus den Regalen genommen. Bei Stichproben in Hamburger Edeka-Filialen wurde bestätigt, dass das Produkt nicht mehr angeboten wird.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat weiterer Untersuchungen, z.B. über Belastungen mit Medikamenten, insbesondere über den Einsatz von Phenylbutazon, veranlasst. Entsprechende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich heute gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten beschließen, dass mit DNA-Tests wirksamer gegen falsch deklariertes Fleisch vorgegangen wird. Vorgesehen sind Gentests bei Fleischprodukten, sowie Testreihen zu Phenylbutazon, um sicherzugehen, dass Verbraucher mit dem Fleisch keine Tierarzneimittel zu sich nehmen.
„Verbraucherschutz geht in Zeiten globalen Handels weit über die Landesgrenzen hinaus. Wenngleich betrügerisches Handeln auch dann nicht auszuschließen sein wird, so sind insbesondere bessere Regelungen zur Herkunftskennzeichnung doch ein wirksamer Schritt zur Vermeidung solcher Vorfälle“, so Verbraucherschutzsenatorin Prüfer-Storcks. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion nach weiterreichenden Kennzeichnungspflichten hatte Ministerin Ilse Aigner im letzten Jahr auf Zeit gespielt und geantwortet, der Nutzen einer Herkunftskennzeichnung für Verbraucher und Unternehmen müsste in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen.
Weitere Informationen, wie auch Hinweise auf bereits erfolgte Rückrufe, bietet die Internetseite der BGV unter www.hamburg.de/bgv/.