Wohnungslosenhilfe: Behörde gibt sich gute Noten

Zweieinhalb Jahre nach Einführung des so genannten Fachstellenkonzeptes zur Hilfe für wohnungslose und obdachlose Menschen legte der Senat eine Evaluation vor, die gestern im Sozialausschuss diskutiert wurde. Leider ist diese ausschließlich behördenintern durchgeführt worden.

Außerdem wurde auf einen Vergleich mit den Zahlen vor der Einführung des Fachstellenkonzeptes verzichtet. „Die Behörde beurteilt sich selbst und stellt sich entsprechend gute Noten aus. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem bisherigen Verlauf fand nicht statt, die Beseitigung von Schwachstellen ist nicht zu erwarten“, kritisiert die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Martina Gregersen.

Mit der Umsetzung des Fachstellenkonzeptes im Juli 2005 sollte die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen verringert werden. Deutlich wird jedoch, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte. Zwar leben mittlerweile weniger wohnberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer in öffentlicher Unterbringung. Die Ursache hierfür liegt aber vielmehr in der Praxis der Zuwanderer- und Abschiebepolitik, als an einer erfolgreichen Umsetzung des Fachstellenkonzeptes. In Bezug auf die Wohnungssicherung ist die Anzahl der so genannten „Neufälle“ sogar gestiegen.

Gründe hierfür sieht die GAL in der fehlenden Begleitung der in Not geratenen Menschen. Der Fokus des Senats liegt auf der Reduzierung von Zahlen, die sich auch in diesem Fall nicht langfristig ohne begleitende und unterstützende Sozialarbeit erreichen lässt. Existierende Hilfestellungen werden nicht an unterschiedliche Problemlagen angepasst. So steigt die Zahl der wohnungslosen und obdachlosen Jungerwachsenen immer stärker an, auch Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf werden auf das allgemein gültige Hilfesystem verwiesen. Solange dies so bleibt, wird das im Grunde begrüßenswerte Fachstellenkonzept nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Das Fachstellenkonzept sieht auch die Vermittlung in Wohnraum vor. Hierzu wurden Kooperationsverträge mit Wohnungsunternehmen geschlossen. Leider bleibt auch dieser Aspekt hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Es muss weiter daran gearbeitet werden, es Eigentümern und Wohnungsgesellschaften möglich zu machen, an Menschen aus öffentlicher Unterbringung oder Obdachlose zu vermieten. Auch hier wäre mehr und längerfristige Begleitung beider Seiten durch die Behörde dringend nötig.

Im Juli 2007 lebten knapp 2.800 Menschen (ohne wohnberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer) in öffentlicher Unterbringung. „Wenn Wohnungslose häufig über Jahre hinweg in öffentlicher Unterbringung leben müssen, weil es den Fachstellen nicht gelingt, sie in Wohnraum zu vermitteln, dann müssen auch die Lebensbedingungen in den Unterkünften diesem Umstand angepasst werden“, fordert Gregersen.

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