Die SPD-Fraktion setzt sich für den Ausbau von WLAN-Netzwerken ein und will in diesem Zusammenhang rechtliche Schwierigkeiten beseitigen. Dazu gehört insbesondere die „Störerhaftung“.
Die Betreiber von WLAN-Netzwerken, ebenso wie Privatpersonen und Firmen, die einen WLAN-Router in Betrieb nehmen, sind in der so genannten Störerhaftung. Dies bedeutet, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begehen.
Die SPD-Fraktion will nun über eine Bundesratsinitiative mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Hansjörg Schmidt, Fachsprecher Netzpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Gesetzgeber muss endlich klarstellen, unter welchen Voraussetzungen eine Störerhaftung besteht beziehungsweise welche Vorkehrungen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit ein WLAN-Betreiber nicht unter diese Regelung fällt.“ Für Betroffene könne die Störerhaftung unangenehme Folgen haben, betont Schmidt: „Wer zur Verantwortung gezogen wird, für den können inklusive Gerichtskosten schnell mal 1.500 Euro zusammenkommen.“
Außerdem kommen in verschiedenen Urteilen unterschiedliche Gerichte oftmals zu deutlich abweichenden Entscheidungen, wie weit diese Haftung geht und was an Pflichten für den Betreiber zumutbar ist. Die SPD-Fraktion schlägt vor, WLAN-Betreiber anderen Internetanbietern wie zum Beispiel dem Mobilfunk gleichzustellen, für die keine Störerhaftung gilt.