Wird Schulbesuch ohne Papiere doch möglich?

Heute geht es in der Bürgerschaft um den Schulbesuch von in Hamburg lebenden Kindern, deren Eltern keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzen. Eine Einigung unter den Fraktionen, dass diese Kinder die Schule besuchen und einen Abschluss machen können, liegt nach öffentlichen Äußerungen aus CDU-Fraktion und Senat im Bereich des Möglichen. Die GAL-Fraktion hat deshalb in einem Antrag an die Bürgerschaft versucht, einen Weg zu Lösung des Problems der Kinder ohne Papiere vorzuschlagen, der auch für die anderen Fraktionen tragbar sein könnte.

„Wir brauchen wirksame und verbindliche Schutzmechanismen für diese Kinder, damit sie ihr Recht auf Schulbesuch wahrnehmen können. Jetzt ist der Senat aufgefordert, seine Ankündigungen wahr zu machen und gemeinsam mit der Härtefallkommission der Bürgerschaft solche Mechanismen für die betroffenen Kindern und ihre Familien festzulegen. Schul- und Innenausschuss sollten daran beteiligt werden“, sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Antje Möller.

Das große Echo auf den Appell „Hamburg schützt seine Kinder“ zeigt die Solidarität vieler Hamburgerinnen und Hamburger mit den hier lebenden Kindern, deren Eltern keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzen. Die bisherig 364 UnterzeichnerInnen setzen sich für die Umsetzung des Rechts auf Bildung und Schulbesuch für alle Hamburger Kinder ein.

Dieses im Hamburger Schulgesetz verbriefte Recht darf nicht durch die mit der Einführung des Hamburger Schülerzentralregisters verbundenen Meldepflichten ausgehebelt werden. Alle politisch Verantwortlichen stehen in der Pflicht Regelungen zu finden, den offenen Widerspruch zwischen dem Recht auf Bildung für alle Kinder und den umfassenden Melde- und Kontrollvorgaben des Schülerzentralregisters zu lösen.

„Das Ziel des Schülerzentralregisters ist es, Kinder besser zu schützen. Dies kehrt sich dort ins Gegenteil um, wo durch die Aufdeckung des Schulbesuchs Kinder und ihre Familien ohne legalen Aufenthalt abgeschoben werden. Aus Angst davor werden Kinder nicht mehr zur Schule kommen“, so Möller. Deshalb ist es aus Sicht der GAL-Fraktion falsch, dass die Innenbehörde auf die Daten des Schülerzentralregisters zugreifen kann. Für eine Ablehnung dieser Möglichkeit findet sich jedoch in der jetzigen Situation im Parlament keine Mehrheit.

Die GAL-Fraktion bleibt bei Ihrer Auffassung, nach der Schulen und Lehrpersonal sich in Ausnahmefällen für das Recht der Kinder auf Bildung und damit gegen die Meldepflicht entscheiden können. Im Interesse einer Lösung für die betroffenen Familien greift die GAL die Vorschläge aus der CDU auf, den legalen Aufenthalt bis zum Schulabschluss über die Härtefallkommission zu gewähren.

Von der großen Koalition in Berlin fordert die GAL eine bundesweite Regelung im Aufenthaltsgesetz oder im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung des Bundeszentralregisters, in Hamburg kann jedoch der Senat sofort verhindern, dass Kindern ihr Recht auf Bildung versagt wird.

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