Wieder Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr

Senat beschließt Rechtsverordnung / neue Regelung gilt ab 1. Oktober

Der Senat hat am Dienstag (7. Oktober) die Hamburgische Heilfürsorgeverordnung beschlossen. Damit ist die Rückkehr zur Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Vollzugspolizei und des Einsatzdienstes der Feuerwehr perfekt. Mehr als 500 Beamte von Polizei und Feuerwehr haben in den vergangenen Wochen bereits ihren Wechselwunsch zur Heilfürsorge angemeldet.

Mit Wirkung vom 01.10.2014 sind jetzt alle Feuerwehr- und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der weiterentwickelten Heilfürsorge heilfürsorgeberechtigt, solange sie Anspruch auf Besoldung haben oder Elternzeit beanspruchen. Zudem erhalten derzeit noch beihilfeberechtigte Polizei- und Feuerwehrvollzugsbeamtinnen und -beamte ein Wahlrecht, innerhalb von 18 Monaten die weiterentwickelte Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Anschließend besteht ein einmaliges Rückkehrrecht in die Beihilfe. Die weiterentwickelte Heilfürsorge wird als Sachbezug gewährt und mit 1,4 % vom Grundgehalt auf die Besoldung angerechnet. Das Versorgungsniveau entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Mehrleistungen gegenüber gesetzlich Versicherten werden von den künftig Heilfürsorgeberechtigten keine Zuzahlungen gefordert sowie der doppelte Festzuschuss für Zahnersatz und Brillen gewährt. Für Beamte von Polizei und Feuerwehr, die spätestens seit dem 31.12.2004 ununterbrochen heilfürsorgeberechtigt waren, gibt es einen Bestandsschutz.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Von unserer Entscheidung für die Heilfürsorge profitieren alle in den vergangenen zehn Jahren eingestellten Beamtinnen und Beamten unserer Polizei und Feuerwehr. Gerade die Gruppe der jüngeren Polizisten und Feuerwehrleute wird finanziell entlastet. Zudem steigern wir damit unsere Wettbewerbsfähigkeit in der Nachwuchsgewinnung gegenüber anderen Bundesländern.“

Hintergrund:

2004 hatten der damalige Senat und die Bürgerschaft die Abschaffung der Heilfürsorge beschlossen. Für viele jüngere Einsatzkräfte vor allem in den unteren Besoldungsgruppen waren damit finanzielle Einbußen von 150 bis 200 Euro monatlich gegenüber ihren noch heilfürsorgeberechtigten Kolleginnen und Kollegen verbunden, da sie sich zusätzlich privat versichern mussten. Davon sind rund 1400 Beamte von Polizei und Feuerwehr betroffen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat diese Entscheidung im März 2014 korrigiert.

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