Controlling für den Verfassungsschutz?

Im Vergleich der Bundesländer sei Hamburgs Verfassungsschutz teuer und unkontrolliert, sagt die LINKE-Bürgerschaftsfraktion und fordert eine gesetzliche Regelung zur parlamentarischen Kontrolle, die Halbierung des Verfassungsschutz-Haushalts und damit eine Absenkung auf das Berliner Niveau. So begründet die Partei ihre Forderungen:

In Hamburg entscheide der Verfassungsschutz über seinen Haushalt maßgeblich selbst, rügt die LINKE: „In keinem anderen Bundesland ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzhaushaltes so gründlich ausgeschaltet wie in Hamburg. Das hat weitreichende Folgen: Das Landesamt für Verfassungsschutz ist, was seine finanzielle und seine personelle Ausstattung angeht, im Vergleich zu den anderen Bundesländern absolut überdimensioniert. Hamburg gibt mit 6,74 Euro pro Einwohner und Jahr mehr als doppelt so viel als Berlin (3,11 Euro) aus. Selbst in absoluten Zahlen lässt sich die Hansestadt den Verfassungsschutz mehr kosten als die Hauptstadt. Die Fraktion DIE LINKE fordert eine gesetzlichen Regelung zur parlamentarischen Kontrolle und eine Halbierung des Verfassungsschutz-Haushalts und damit eine Absenkung auf das Berliner Niveau.

Die Vergleichszahlen: Baden-Württemberg gibt relativ am wenigsten, nämlich je Einwohner 1,48 Euro jährlich für die Verfassungsschutzbehörde aus (2010). Der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei 2,34 Euro. Man kann argumentieren, dass die Stadtstaaten mit den Flächenstaaten nicht richtig vergleichbar sind, in den Großstädten sind die verschiedenen Szenen, die die Verfassungsschutzbehörden als „Beobachtungsfelder“ angeben, in der Regel ausgeprägter.

Interessant ist also der Vergleich vor allem mit Berlin als vergleichbare Großstadt: Berlin mit seinen (2010) 3.440.400 Einwohnern gibt 3,11 Euro/jährlich aus – Hamburg mehr als doppelt so viel, nämlich 6,74 Euro. Sogar absolut liegt der Verfassungsschutz-Haushalt Hamburg (2010: 12.044.000 Euro) über dem Berliner (10.682.800 Euro). Auch der Stadtstaat Bremen liegt mit 3,62 Euro/Einwohner weit unter Hamburger Niveau.

Ähnlich, wenngleich nicht ganz so drastisch, sieht es bei der Personalausstattung der Verfassungsschutzbehörden aus: In Hamburg kommen 11.483 Einwohner auf einen Verfassungsschützer, in Berlin sind es 18.980 und im Durchschnitt der Bundesländer: 29.517.

In den Personalstellen sind, so ist zu vermuten, die verdeckten Ermittler erhalten, das würde dafür sprechen, dass Hamburg eine überdurchschnittlich hohe Dichte verdeckter Ermittler hat. Die insgesamt hohen Ausgaben des Landesamts für Verfassungsschutz sprechen außerdem dafür, dass viel Geld, jedenfalls sehr viel mehr Geld als andernorts, an sogenannte V-Leute fließt.“ So dürfe sich Hamburg wohl als „Hauptstadt der verdeckten Ermittler und V-Leute“ bezeichnen, erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion.

„Das Haushaltsrecht ist das vornehmste Recht des Parlaments. Wir sehen, dass es einen Konflikt gibt zwischen dem Grundsatz der Budgetöffentlichkeit und dem Informationsrecht der Abgeordneten auf der einen Seite und dem Staatswohl und der Geheimhaltung im Bereich des Verfassungsschutzes auf der anderen Seite. Was jedoch in Hamburg im Unterschied zu anderen Bundesländern und im Unterschied zum Bund fehlt, ist eine gesetzliche Regulierung dieses Konflikts. Die Einschränkung der Rechte der Abgeordneten ist gravierend, wird aber an keiner Stelle gesetzlich geregelt, nicht in der Verfassung, nicht im Verfassungsschutzgesetz, nicht in der Landeshaushaltsordnung und auch nicht in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft“, so Schneider.

Es gebe anders als anderswo tatsächlich auch keinen Ort, in dem die Hamburgische Bürgerschaft oder eine ihrer Einrichtungen den Haushaltsplan – und zwar nicht nur die Gesamtsumme – erörtert und billigt oder genehmigt, auch nicht im der Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollausschuss (PKA). Anders stelle sich die Lage in Nordrhein-Westfahlen da: Hier sei die Ausübung des Budgetrechtes durch das Kontrollgremium gesetzlich geregelt.

Dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss und in den abschließenden Haushaltsberatungen der Bürgerschaft bleibe der Wirtschaftsplan geheim, so dass die Bürgerschaft gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz das Budgetrecht an keinem Ort und zu keinem Zeitpunkt ausübe: „Dieser Zustand ist unseres Erachtens verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die Hamburger Praxis muss geändert werden, es bedarf einer gesetzlichen Regelung, die das Budgetrecht der Abgeordneten berücksichtigt, und unseres Erachtens muss das Verfassungsschutzgesetz auch dahingehend geändert werden, dass jede Fraktion im PKA vertreten ist“, so Schneider.

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