Wie schützt man Stadtteile vor Spielhallen?

Der viel beklagte „Wildwuchs“ neuer Spielhallen im Bezirk Mitte, insbesondere in den Stadtteilen St. Pauli, St.Georg und Billstedt, wird bald ein Ende haben, kündigt die SPD-Bezirksfraktion an: Ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen und Befristungsregelungen sollen dabei helfen.

Nachdem die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte im vergangenen Oktober auf SPD-Initiative einen Antrag beschloss, der die für den Bezirk wichtigen Eckpunkte festlegte, hat die Bürgerschaftsfraktion nun einen Entwurf für ein Spielhallengesetz erarbeitet, der in Teilen noch deutlich restriktiver ausfällt, als die Spielhallengesetze Berlins und Bremens (Drs. 20/3228).

„Spielsucht ist ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf“, sagt die St Paulianer Bezirksabgeordnete Henriette von Enckevort, „gerade auf St. Pauli bekommt man hier viel mit. Und es macht uns schon auch stolz zu sehen, dass unsere Initiative von der Bürgerschaftsfraktion bereitwillig aufgegriffen und so zügig umgesetzt wurde.“

Aus kommunalpolitischer Sicht sind neben dem Spielerschutz insbesondere die stadtbildrelevanten Folgen der neuen Regelungen interessant. „Der Gesetzentwurf sieht einen Mindestabstand von 500 m zwischen zwei Spielhallenstandorten vor. Gleichzeitig gibt es Befristungsregelungen für bestehende Spielhallen, so dass Trading-Down-Effekte ab sofort begrenzt werden und in fünf Jahren sogar eine positive Rückentwicklung belasteter Straßenzüge, beispielsweise der Billstedter Hauptstraße, möglich ist,“ meint Kerstin Gröhn, Bezirksabgeordnete aus Billstedt und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD in Hamburg-Mitte.

Die Besonderheiten St. Paulis als weltbekanntes Vergnügungsviertel werden natürlich berücksichtigt. Der Mindestabstand beträgt hier nur 100 m. Wichtig ist auch, gerade auf St. Pauli, dass die Interessen der Nachbarn bei der Erlaubniserteilung für eine neue Spielhalle zu berücksichtigen sind.

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