O.k., andere würden vielleicht einen befreundeten Bürgerschaftsabgeordneten bitten, eine Kleine Anfrage zu stellen. Für den Fall, dass man keinen hat, gibt’s im Bezirksverwaltungsgesetz den § 27: Danach können auch Bezirkspolitiker formelle Anfragen an Behörden stellen. Wie auch immer: Das Thema „Menschen ohne Aufenthaltsrecht“ ist es jedenfalls wert, dass die Altonaer danach gefragt haben.
Die schwarz-grüne Koalition in der Bezirksversammlung war eine der ersten politischen Kräfte in der Stadt, die sich bereits 2005 mit der Situation von Menschen ohne Aufenthaltrechts in Hamburg auseinander setzte und zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung insbesondere der gesundheitlichen und schulischen Situation dieser Menschen – unabhängig von ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation – forderte.
Jetzt hat die Integrationsexpertin Josiane Kieser (CDU) ein umfangreiches Auskunftsersuchen an die verantwortlichen Landesbehörden gestellt. Die Bezirksabgeordnete möchte damit in Erfahrung bringen, welche konkreten Maßnahmen auf Landesebene auf den Weg gebracht wurden und wie die Erfahrungen mit diesen Angeboten sind.
Kieser: „Unser Ziel war und ist es, sowohl die gesundheitliche Situation dieser Menschen nachhaltig zu verbessern, als auch Kindern, die in solchen melderechtlich problematischen Familien aufwachsen, eine reelle Chance auf schulische Ausbildung zu ermöglichen. Hierbei besteht immer das Problem, dass einerseits der Anspruch des Staates steht, diese Personenkreise in ihre Herkunfstländer zurückführen zu müssen – andererseits die soziale und humanitäreVerpflichtung es unverzichtbar macht, diese Personen als das zu behandeln, was sie sind: Menschen! Deshalb ist für uns auch wichtig zu erfahren, wo wir auf lokalpolitischer Ebene möglicherweise nach aktiv werden können und müssen.“
Im Folgenden: Worrtlaut des Auskunftsersuchens.
Humanitäre Situation der Menschen ohne Aufenthaltsrecht
Schätzungen zufolge leben in Hamburg zahlreiche Menschen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen. Nach wie vor ist auch Altona ein Bezirk, in dem viele dieser Menschen leben.
Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und GAL beschloss die Bezirksversammlung Altona in 2005, die humanitäre Situation dieser Menschen unabhängig von deren aufenthaltsrechtlicher Situation zu verbessern.
Dieses vorausgeschickt stellen wir gem. § 27 BezVG ein Auskunftsersuchen an die zuständigen Fachbehörden wie folgt:
1. An die Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales
a. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der besagten Bevölkerungsgruppe wurden seit 2005 in Hamburg getroffen?
b. Werden die Angebote angenommen und ist eine erkennbare Verbesserung der gesundheitlichen Situation feststellbar? Falls nein, worauf ist dieses zurückzuführen?
c. Sieht die Behörde das bestehende Angebot an gesundheitlicher Versorgung der sog. Illegalen als ausreichend an?
Falls ja, welche Fakten veranlassen sie zu dieser Annahme?
Falls nein, welche Maßnahmen sind aus Sicht der Behörde geboten – bitte unter Angabe von inhaltlichen und regionalen Schwerpunkten.
2. An die Behörde für Schule und Berufsbildung
a. Welche Möglichkeiten des Schulbesuchs für die Kinder sog. Illegaler wurden in Hamburg getroffen?
b. Werden diese Angebote nach Auffassung der Behörde angenommen oder ist davon auszugehen, dass nach wie vor zahlreiche Kinder illegal in Hamburg lebender Menschen keine schulische Ausbildung erhalten? Falls letzteres, welche Maßnahmen hält die Behörde für geboten, um diesem Problem entgegen zu wirken?
Mir interessiert die Ergebnisse der Nachfrage. Wo sind sie zu finden?