Wer kein Geld hat, muss nicht reisen

Während viele Kinder mit ihren Eltern zu Beginn der Schulferien in den Urlaub aufbrechen, gibt es in Hamburg immer mehr Eltern, die sich das nicht leisten können. Die Hamburger Arge lässt diese Kinder im Regen stehen und verweigert die Übernahme von Kosten für pädagogisch betreute Ferienfreizeiten.

Anders als bei schulischen Klassenfahrten werden Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht unterstützt, um ihren Kindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten freier Träger zu ermöglichen.

Die GAL-Fraktion nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass, diese Praxis zu kritisieren und fordert den Senat auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen an Ferienreisen ins Hamburger Umland teilnehmen können. „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Kinder auch noch in der Ferienzeit ausgegrenzt werden“, meint die kinder- und jugendpolitische Sprecherin, Christiane Blömeke. „Die Kinder brauchen Erholung, sie brauchen Abstand von ihrem oftmals belasteten Alltag.“

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Gudrun Köncke kritisiert: „Hilfe in schwierigen Lebenssituationen ist ein zentraler Anspruch des CDU-Konzepts der Lebenswerten Stadt. Wenn es aber konkret wird, platzt dieser Anspruch regelmäßig wie eine Seifenblase.“

Anlass der Kritik ist der aktuelle Fall zweier Kinder, die an einer Ferienreise nach Goldensee bei Ratzeburg teilnehmen wollten. Die Ferienfreizeit wird vom Aktivspielplatz Altona-Nord e.V. organisiert. Die ARGE lehnte die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis auf die von der Hamburger Sozialbehörde herausgegebenen fachlichen Vorgaben zu § 23 SGB II ab.

Die GAL-Fraktion fordert den Senat auf, die fachlichen Vorgaben zu ändern, so dass nicht nur für Klassenreisen, sondern auch für Ferienfreizeiten anerkannter Träger die Kosten nach den geltenden Richtwerten übernommen werden.

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