Mit ihrem Antrag „Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten“ (Drucksache 18/7846), der in der heutigen Bürgerschaftssitzung zur Abstimmung gestellt wird, fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen. Das Ziel: Menschen auch Nicht-EU-Ländern, die mit festem Aufenthaltsstatus bereits längere Zeit in Deutschland leben, sollen das kommunale Wahlrecht erhalten.
Rheinland-Pfalz und Berlin haben im Bundesrat eine entsprechende Initiative gestartet. Eine Unterstützung durch den Hamburger Senat würde die GAL-Fraktion als bedeutendes integrationspolitisches Signal sehen. Migrantinnen und Migranten aus der EU haben in Deutschland bereits die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene zu wählen und somit ihr direktes Umfeld politisch mitzugestalten. Mit der Ausweitung auf alle Einwanderergruppen wurden in anderen Ländern bereits gute Erfahrungen gemacht.
Nebahat Güçlü, integrationspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Die Unterscheidung zwischen Migrantinnen und Migranten aus der EU und Drittstaaten schafft eine Ungleichbehandlung, die in unseren Augen unsinnig und nicht akzeptabel ist. Es muss ein selbstverständlicher Grundsatz eines demokratischen Staates sein, dass der Zahlung von Steuern auch Rechte gegenüberstehen. Integration ist keine Einbahnstraße – wenn wir Anforderungen stellen, etwa beim Spracherwerb, müssen wir auch Rechte einräumen. Nur so wird glaubhaft, dass man beim Thema Integration auf gleicher Augenhöhe mit Migrantinnen und Migranten zu verhandeln bereit ist!“