DGB Hamburg, Arbeit und Leben Hamburg und die Föderation der Demokratischen Arbeitervereine (DIDF) befürworten kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger.
Am 25. Mai wählen die Bürger und Bürgerinnen nicht nur die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sondern auch die Mitglieder der sieben Hamburger Bezirksversammlungen. „Etwa 190.000 Hamburger und Hamburgerinnen dürfen allerdings nicht wählen, weil sie staatenlos sind oder keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben, sondern aus der Türkei, aus dem Iran oder aus Russland kommen“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Hamburg. Viele von ihnen lebten und arbeiteten seit vielen Jahren, zum Teil seit Generationen in der Hansestadt. „Beim kommunalen Wahlrecht geht es keineswegs um eine nette Geste, sondern um ein elementares Grundrecht“, so Karger. Zahlreiche Hamburger und Hamburgerinnen seien von der politischen Willensbildung bei den Bezirkswahlen ausgeschlossen. Alle Menschen, die in Hamburg ihren Lebensmittelpunkt haben, sollten auch über die Infrastruktur in Hamburg mitentscheiden dürfen. Die Hamburger Politik müsse endlich in Berlin aktiv werden und über den Bundesrat eine Grundgesetzänderung erwirken.
„Ein Gemeinwesen, das einen so großen Bevölkerungsteil von den Bezirkswahlen ausschließt, verliert zunehmend an politischer Legitimation“, sagt Elvisa Kantarević, Leiterin der DGB nahen Beratungsstelle Migration bei dem Verein Arbeit und Leben Hamburg. „Warum sollte in Deutschland nicht möglich sein, was in 16 Ländern der Europäischen Union längst Praxis ist? In Schweden, den Niederlanden oder zum Beispiel in Dänemark haben auch Nicht-EU-Bürger das aktive und passive kommunale Wahlrecht“, so Kantarević. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass es seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger nun zwei Klassen von Migranten gebe: die Wahlberechtigten und die, die von Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene ausgeschlossen werden.
Auch die DIDF, die Föderation der Demokratischen Arbeitervereine (Demokratik Işçi Dernekleri Federasyonu) fordert seit vielen Jahren ein kommunales Wahlrecht für alle. Deniz Celik, Vorstandsmitglied DIDF Hamburg: „Deutschland weist in diesem Punkt ein erhebliches Demokratiedefizit auf. Unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit die Menschen besitzen, ist das aktive und passive Wahlrecht eine wesentliche Voraussetzung für die demokratische Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft. Daher fordern wir die Regierung in Berlin und die Fraktionen in den Parlamenten auf, alle erforderlichen rechtlichen Regelungen zu treffen, damit das kommunale Wahlrecht für alle endlich realisiert wird.“