Wer arbeitet zum Hungerlohn?

Wer trotz Vollzeitbeschäftigung zu wenig zum Leben verdient, hat erstens möglicherweise einen Lumpen zum Chef, zweitens aber Anspruch auf Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Das nehmen zwar nicht alle Berechtigten in Anspruch – aber trotzdem könnte es hier Zahlen geben, die ein wenig Licht in diese traurige Grauzone bringen. Die Harburger SPD hat jetzt eine Nachfrage gestellt.

Hier die Anfrage im Wortlaut:

Neben der aktuellen Diskussion in den Medien über die Einführung von Mindestlöhnen ist auch der Kreis derer in die Betrachtung gekommen, die trotz Vollzeitbeschäftigung aufstockend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, sogenannte Hartz IV-Leistungen, Alg II) erhalten.

Dies voraus geschickt, fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Leistungsempfänger erhalten im Bezirk Harburg mit Stichtag 31.05.2007 Leistungen nach SGB II? – Bitte nach Job-Centern aufschlüsseln.

2. Wie viele Leistungsempfänger davon mussten bei Vollbeschäftigung mit Alg II zusätzlich unterstützt werden?

3. Wie lauten die entsprechenden Zahlen für den obigen Personenkreis für die Stichtage 31.12.2005 und 31.12.2006?

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