Zur derzeitigen Volksabstimmung erklärt Farid Müller, Verfassungsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Der gute Beginn kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Volksentscheid unter der Leitung des Senats zu einer Abstimmung zweiter Klasse zu werden droht.“ Der Abstimmungsleiter hat den Gesetzentwurf, über den abgestimmt werden soll, weder in Amtlichen Bekanntmachungen in Tageszeitungen veröffentlicht, noch wurde der Text den per Post verschickten Abstimmungsunterlagen beigelegt oder auch nur einen Hinweis darauf gegeben, wo der Gesetzentwurf einsehbar ist.
Der Erste Bürgermeister fordert in seinem Brief an 200.000 Hamburgerinnen und Hamburger, dass alle Abstimmenden den Gesetzentwurf sorgfältig lesen sollten. Der von ihm eingesetzte Landeswahlleiter verstellt den Bürgerinnen und Bürgern aber die Möglichkeit dazu.
Müller weist zudem darauf hin, dass die Zustellung per Infopost, die Abwicklung durch einen privaten Dienstleister und die Zusendung fehlerhafter Unterlagen eine beispiellose Pannenserie darstellten. Auch die Einrichtung von nur 201 Abstimmungsstellen statt der üblichen 1.300 Wahllokale sei ein deutlicher Hinweis auf die Herabstufung des Volksentscheids durch den Senat.
Als absurd bezeichnet es Müller, dass zwischen dem Abstimmungstag am 14. Oktober und der Bekanntgabe des Ergebnisses mehr als zehn Tage vergehen sollten. Auch hier müsse der Senat handeln und die Auszählzeit deutlich verkürzen.