Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute bekannt gegeben, dass die Vorrangprüfung für 3 Jahre in insgesamt 133 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit ausgesetzt wird. Auch im Bundesland Hamburg entfällt die Vorrangprüfung.
Die Vorrangprüfung, nach der die Bundesagentur für Arbeit bisher grundsätzlich prüfen musste, ob die Arbeitsstelle mit bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern (deutsche Arbeitsuchende und gleichgestellte Personen, z. B. EU-Bürgerinnen und -Bürger) besetzt werden konnte, wird im Agenturbezirk Hamburg für die Dauer von zunächst drei Jahren aus- gesetzt.
Hierzu erklärt Senatorin Melanie Leonhard:
„Für die Integration spielt Arbeit eine große Bedeutung. Der faktische Wegfall der Vorrang- prüfung baut bürokratische Hemmnisse bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeits- markt ab.
Alle Arbeitsuchenden haben somit gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Wegfall der Vorrangprüfung kommt auch Hamburger Unternehmen und Betrieben zu Gute, denn sie kön- nen nun leichter dringend benötigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden.
Der Hamburger Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und mit der Anlaufstelle und dem Verfahren W.I.R hat Hamburg eine fördernde Infrastruktur geschaffen.“