Die Sparmaßnahmen in Hamburgs Kitas, wo es zwar mehr Plätze, aber immer schlechtere Arbeitsbedingungen und immer größere Gruppen gibt, haben auch an unvermuteter Stelle Opfer gefunden: Elf MitarbeiterInnen aus Hamburger Kitas, die im Jahr 2004 im Rathaus gegen die Maßnahmen protestierten, müssen sich in zweiter Instanz dafür vor Gericht verantworten.
Hier eine Erklärung der Betroffenen:
Vor über 3 Jahren bildete sich aus dem Kreise der KollegInnen, aller Träger das Beschäftigtenbündnis. Ziel war und ist es, den Raubzug des HH Senats durch die Kitas zu stoppen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Am 27.10.04 ist in der Bürgerschaft der Haushalt der Kitas beschlossen worden. Diese Sitzung war sehr gut besucht. Auch VertreterInnen des Bündnisses waren anwesend. In der Aktion ging es darum, darauf aufmerksam zu machen, dass der CDU Senat seine Wahlversprechen nicht einhält („ Es wird keine Standartabsenkungen geben“ Ole v. Beust).
Während des Redebeitrags von Senatorin Schnieber- Jastram, in der sie gerade ausführte, dass die Standards so vereinbart werden, dass diese auf lange Sicht hin durch haltbar sind, fing es zu „schneien“ und Flugblätter zu „regnen“. Das Motto dieser Aktion:
„ Wahlaussagen der CDU sind Schnee von gestern“.
Daraufhin flatterten 11 KollegInnen Strafbefehle ins Haus, hier der Auszug, im Original, aus der Anklageschrift:
„Ihnen wird vorgeworfen, am 27.10. 04 mit 10 weiteren Personen die Sitzung der Hamburger Bürgerschaft durch Werfen von Wattebäuschen und wolkenartig geformten Flugblättern vom der Bürgerschaftsloge aus in den Plenarsaal in der Form gestört zu haben, dass diese in der Zeit von 17.44 Uhr bis 17.48 Uhr unterbrochen werde musste. Somit sind sie dringend verdächtigt, den Tatbestand des § 106b StGB (Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans) erfüllt zu haben.“
Der letzte Prozess geht nun in der 2te Instanz, da die erste Verhandlung mit einer Verurteilung endete. Zur Erinnerung, die Vergehen sind bereits 3 Jahre her!
Das Besondere in diesem Verfahren ist, dass der Kollegin die Beteiligung nicht bewiesen werden konnte aber die Billigung, dass diese Aktion durchgeführt wurde, als Straftatgegenstand ausgelegt wurde.
Nicht nur wir, die Beteiligten, stellen sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Frauen, die weder vorbestraft sind, die ein regelmäßiges Einkommen haben und somit Steuern zahlen, sozial engagiert sind, keiner radikalen Szene zugeordnet werden können werden dafür, dass sie für 4 Minuten die Bürgerschaftssitzung unterbrochen haben sollen und das Werfen von Wattebäuschchen verfolgt und kriminalisiert. Niemand ist hier zu Schaden gekommen! Aber dafür sind 8 Kolleginnen nun auf Bewährung.
Für die letzte Verhandlung sind erst einmal 2 Tage angesetzt worden.
Die Termine für die Verhandlungen :
Mittwoch, d. 17.10.2007 ab 13 Uhr im Strafjustizgebäude, Saal 160
Montag, d. 22.10.2007 ab 9 Uhr im Strafjustizgebäude, Saal 160
Wir hoffen auch auf zahlreiche Unterstützung von Euch/Ihnen
(rechtzeitiges Erscheinen sichert Plätze im Gerichtssaal)