Was tun, wenn’s mit dem Urlaub schief geht?

Was passiert, wenn der Flieger beim Start in die schönsten Wochen des Jahres Verspätung hat, ein Unwetter den Aufenthalt verhagelt oder das Essen im Hotel ungenießbar ist? Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale hilft, Fehler zu vermeiden, die später eine Entschädigung gefährden.

Viele Urlauber wissen zum Beispiel nicht, dass sie sich mit ihrem Ärger bei einer pauschal gebuchten Reise am besten an den Reiseleiter vor Ort wenden, statt an den Hotelier. Ist kein Ansprechpartner auffindbar, sollte schleunigst Kontakt mit dem Reiseveranstalter in Deutschland aufgenommen werden.

Diese und weitere wichtige Tipps für Pauschalurlauber sind in dem Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ nachzulesen: Damit die Ferien im Nachhinein keinen getrübten Eindruck hinterlassen, gibt der gedruckte Reisebegleiter im praktischen Pocketformat anschaulich Auskunft zu vielen weiteren rechtlichen Fragen – etwa wer bei Mängeln haftet, was passiert, wenn der Veranstalter plötzlich in die Pleite rutscht oder welche Reklamationsfristen nach der Rückkehr aus dem Urlaub gelten.

Den Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ gibt es für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 6,90 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de.

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