Die digitalen Wahlenstifte werden wegen des CDU-Wahlrechts zu einem teuren Vergnügen. Durch die von der CDU beschlossene gleichzeitige Durchführung von Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen wird die Anschaffung von 50 Prozent mehr Wahlstiften erforderlich.
Dass diese Mehranschaffung Mehrkosten von nahezu einer Million Euro verursacht, zeigt jetzt eine Kleine Anfrage des Verfassungsexperten der GAL-Fraktion, Farid Müller. Danach betragen die Bruttokosten pro Wahlstift 238,- Euro. Die durch die Zusammenlegung der Wahltermine erforderlichen 4.000 zusätzlichen Wahlstifte kosten demnach 952.000,- Euro.
Müller dazu: „Das CDU-Wahlrecht kommt die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen. Eine Million Euro müssen wir dafür berappen, dass die CDU den Volksentscheid Wahlrecht gebrochen hat. Das zeigt, wie klug es vom Volk war, Bezirksversammlungswahlen und Bürgerschaftswahlen auf verschiedene Tage zu legen.“
Müller kritisiert außerdem, dass der Senat mit der Anschaffung zusätzlicher Wahlstifte bis zum Urteil des Verfassungsgerichts zum CDU-Wahlrecht hätte warten müssen: „Wenn der Senat nun schon die Stifte wegen des CDU-Wahlrechts meint anschaffen zu müssen, so hätte zumindest der Respekt vor dem Verfassungsgericht geboten, damit bis zur endgültigen Entscheidung zu warten. Mit Sicherheit hätte es eine Alternative zum sofortigen Kauf, etwa eine Option, gegeben“.
Instinktlos ist die Präsentation der digitalen Wahlstifte in einem Pool. Demokratie braucht so viel Öffentlichkeit wie möglich. Müller: „Der Senat beweist im Umgang mit der Demokratie einmal mehr sein mangelhaftes Fingerspitzengefühl. Die gepoolte Präsentation beweist, dass sich der Senat nicht begreift, dass er für die neue Technik so viel Öffentlichkeit wie möglich braucht.“