Mit Bedauern hat die GAL-Bürgerschaftsfraktion die Reaktionen der CDU auf die von Experten vorgetragenen Mängel des Digitalen Wahlstiftes zur Kenntnis genommen. Nassforsch hat die Regierungspartei alle Bedenken vom Tisch gewischt – alles im Griff auf dem sinkenden Schiff.
Vertrauen in die Auszählung einer Landtags- und Kommunalwahl muss das oberste Anliegen aller Demokraten sein. Es hilft nicht zu behaupten, die CDU hätte beim Digitalen Wahlstiftsystem alles im Griff. Das dies nicht so ist, dafür gibt einwandfreie Belege, sogar vom Senat selbst. Es wird auch bei einem so komplexen technischen System, welches zum ersten Mal bei einer Wahl zum Einsatz kommt, keine einhundertprozentige Sicherheit geben können.
„Es hilft jetzt nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, nur durch eine nachträgliche Stimmauszählung wird es uns gelingen, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die technische Zählhilfe zu gewinnen.“, so Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion.
In den nächsten Wochen soll die Bürgerschaft nun den Einsatz des Digitalen Wahlstiftes im Bürgerschaftswahlgesetz verankern. Müller weiter: „Ich hoffe auf Einsicht beim Senat. Niemand kann wollen, dass das Verfassungsgericht eine komplette nachträgliche Stimmauszählung anordnen muss.“
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