Wahlstift: Kein Grund für Horrorszenarien

Die Sicherheit des digitalen Wahlstifts ist fraglich. Die GAL plädiert deshalb seit längerem für eine vollständige Handauszählung. Die CDU will dagegen daran festhalten, dass die Wahlergebnisse in der Regel durch den Digitalen Wahlstift ermittelt werden – und setzt Horrorzahlen in die Welt.

Vor der morgen stattfindenden Expertenanhörung im Verfassungsausschuss werden nun Angaben zu den Kosten für die Handauszählung in der Öffentlichkeit gestreut. Demnach soll eine komplette Handauszählung bis zu 10 Millionen Euro zusätzlich kosten und eine komplette Handauszählung der Stimmzettel von Bürgerschafts- und Bezirkswahlen bis zu eine Woche dauern. Darüber hinaus soll darüber nachgedacht werden, ob für die Auszählung der Stimmen die Messehallen angemietet werden müssen. Diese Zahlen halten einer Überprüfung nicht stand.

Dazu erklärt Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Es gibt keinen Grund für solche Horrorszenarien.“ Der wesentliche Kostenfaktor sind die vom Senat kalkulierten Lohnkosten. Diese Zahlen zweifelt Farid Müller an. Die Auszählung müsse nicht ausschließlich von Beschäftigten aus der freien Wirtschaft geleistet werden. Bei einer Auszählung durch Bedienstete der Stadt und durch Bürgerinnen und Bürger, die keinen Lohnersatz benötigen, entfielen diese Kosten zu einem großen Teil. Auch der Einsatz des Digitalen Wahlstifts verursache, mit den Stichproben, Kosten in Höhe von sieben bis acht Millionen Euro. „Die Verantwortung für die Verdoppelung der Auszählzeiten und der Auszählkosten trägt im Übrigen die CDU. Nach dem vom Volk beschlossenen und von der CDU gekippten Wahlrecht sollten Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahlen getrennt stattfinden. Durch zwei völlig verschiedene Wahlen an einem Tag wird natürlich auch der Aufwand erheblich erhöht. Beim Volkswahlrecht hätte es nur zwei Stimmzettel gegeben, jetzt werden es vier sein“, so Müller.

Zur grundsätzlichen Frage der Auszählmethode erklärt Müller: „Vertrauen ist die unverzichtbare Grundlage der Wahlen. Solange Sicherheitsbedenken gegen den Digitalen Wahlstift bestehen, darf er nicht für die Ermittlung des amtlichen Endergebnisses eingesetzt werden. Die Bürgerschaft muss deswegen die vollständige Auszählung der Stimmen anordnen. Tut sie das nicht, wird dies aufgrund von Wahlanfechtungen das Hamburger Verfassungsgericht angeordnet. Dann haben wir Florida an der Elbe.“

Hinweis:

Öffentliche Expertenanhörung im Verfassungsausschuss

Freitag, den 9.November 2007, 17.00 Uhr

Rathaus, Raum 151

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