Das Hamburger Verfassungsgericht hat heute die wesentlichen Regelungen des von der CDU geschaffenen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt, meint die GAL und erkennt ein „Desaster für von Beust und die CDU“. Was die GAL sonst zum Urteil erklärt, kann man hier weiterlesen.
Die Begründung der Verfassungswidrigkeit der Relevanzschwelle im CDU-Wahlgesetz durch das Verfassungsgericht bescheinigt der CDU, dass sie die Wählerinnen und Wähler in die Irre geführt hat und die Partei ihre wahren Absichten verschleiert hat. Mit der Relevanzschwelle wollte die CDU in den Wahlkreisen Hürden aufstellen, um Veränderungen an den Parteivorschlägen faktisch zu unterbinden. Diese Manipulation wurde nun untersagt.
Dazu erklärt Christian Maaß, stellvertretender Vorsitzender der GAL-Fraktion: „Das Gericht hat der CDU bei ihrem Wahlrechtsbetrug das pseudodemokratische Deckmäntelchen weggerissen. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass das höchste Gericht der Stadt einer Regierungspartei aktive Wählertäuschung und Verschleierungstaktik bescheinigt. Das Gericht hat denkbar niedrige Hürden formuliert, die das Parlament gegenüber Volksentscheiden einzuhalten hat – doch selbst diese Minimalstandards hat die CDU unterlaufen.“
Farid Müller, Verfassungsexperte der GAL-Fraktion erklärt: „Die CDU steht vor dem Scherbenhaufen ihrer kurzsichtigen Politik. Während die Parteien bereits ihre Wahlvorbereitungen treffen, muss die CDU jetzt eine neue verfassungsgemäße Regelung für die Wahlkreise vorlegen, damit die Bürgerschaftswahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. So ein Chaos hat es noch nicht gegeben.“
Die GAL-Fraktion bedauert, dass die Direkte Demokratie vom Verfassungsgericht weiter als faktisch nachrangig gegenüber der parlamentarischen Demokratie bewertet wird. Aus diesem Grund ist der Volksentscheid „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ noch wichtiger geworden, da damit Volksentscheide zukünftiger verbindlicher werden.