Dürfen der Bürgermeister und seine Mehrheitsfraktion allein entscheiden, wie das Volk zu wählen hat? Durfte die CDU das vom Volk beschlossene Wahlrecht verstümmeln oder nicht? Über diese Frage entscheidet morgen (Freitag) das Hamburger Verfassungsgericht in letzter Instanz. Klage eingereicht hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und GAL sowie die Initiative „Mehr Demokratie“. Die taz berichtet.