Wahlrecht: CDU manipuliert weiter

WAHLphotocase.jpegDie CDU-Bürgerschaftsfraktion hat überraschend beschlossen, morgen mit einer Tischvorlage eine weitere Änderung des Wahlgesetzes in die Bürgerschaft einzubringen. Damit soll die Frist, ab wann Wahllisten für die nächst Bürgerschaftswahl aufgestellt werden können, um vier Monate nach hinten verschoben werden. Damit gewinnt die CDU mehr Zeit für ihre geplante Änderung des per Volksgesetzgebung beschlossenen Wahlrechts.

Die CDU schneidet sich das Wahlrecht so zu, dass sie für ihre Wahlrechtsänderung auf jeden Fall genug Zeit hat. „Mit dieser erneuten kurzfristigen Wahlrechtsmanipulation entlarvt sich die CDU ein weiteres Mal: Ihr geht es nicht um das Gemeinwohl, sondern allein um ihre Machtinteressen“, sagt Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

Hintergrund sind die für die CDU knappen Fristen, ab wann die Parteien nach dem Wahlgesetz ihre Listen für die Bürgerschaftswahl 2008 aufstellen können. Nach §24 Abs.2 des Wahlgesetzes kann dies bereits ab dem 17. November 2006 erfolgen. Das würde jedoch zu einer knappen Frist zwischen Bürgerschaftsbeschluss und möglicher Listenaufstellung führen, wenn alles so läuft, wie von der CDU geplant und durchgedrückt. Die 2. Lesung würde dann am 11. Oktober stattfinden. Das Gesetz müsste nach der aktuellen Regelung vor dem 17. November in Kraft treten. Die CDU beabsichtigt aber nun, die jetzige gesetzliche Frist von 32 Monaten nach dem Beginn der Wahlperiode auf 36 Monate, also auf März 2007 zu verlängern.

Hinweis: Zur Frage, ob das Wahlrecht auf die Tagesordnung der kommen Bürgerschaft am Mittwoch gesetzt wird, tagt heute um 15.30 im Rathaus der Ältestenrat.

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