Wahlrecht: Broschüre informiert mit Lücken

Die neue Broschüre der Landeszentrale für poliotische Bildung, die das neue Hamburger Wahlrecht in der von der CDU beschlossenen Fassung erläutern soll, ist äußerst lückenhaft, hat die GAL schon vor ein paar Tagen kritisiert. Die ganze Kritik: Hier.

Die Erklärung der GAL:

Heute ist bei Landeszentrale für politische Bildung eine neue Broschüre erschienen. Darin wird auf 37 Seiten das von der CDU-Mehrheit beschlossene Bürgerschaftswahlrecht darzustellen versucht. Dieses Wahlrecht ersetzt das 2004 per Volksentscheid beschlossene Wahlrecht noch vor dessen erster Anwendung. Auf diesen Zusammenhang fehlt aber bedauerlicherweise jeder Hinweis in der neuen Broschüre. Es wird auch darauf verzichtet, die Verkürzung von fünf auf nur noch eine Stimme bei der Landesliste zu erläutern. Außerdem vermittelt die Broschüre weitgehend den Eindruck, die Wählerinnen und Wählern hätten mit ihren Stimmen stets Einfluss auf die Persönlichkeitswahl. Im gesamten Kapitel „5 Stimmen für Ihren Wahlkreis“ wird nicht erläutert, dass dies nur zutrifft, wenn es mehr Persönlichkeitsstimmen als Parteistimmen gibt. Das stellt eine lückenhafte Information der Wählenden dar, weil es sehr selten ist, dass es mehr Persönlichkeits- als Parteistimmen gibt.

Farid Müller, Verfassungs- und Wahlrechtsexperte der GAL-Bürgerschaftsfraktion, kritisiert deswegen: „Die neue Broschüre der Landeszentrale weist leider entscheidende Lücken auf. Sie ist als Informationsmedium deshalb nur schlecht geeignet.

Gleichzeitig zeigt das auf vier Seiten erläuterte Auszählverfahren der Wahlkreislistenstimmen den ganzen Irrsinn der von der CDU verzapften Regeln. Es wäre einfacher gewesen, wie von der GAL-Fraktion vorgeschlagen, ganz auf die Parteistimme zu verzichten.

Den eigentlichen Skandal, dass sich die CDU gegen Volk und Opposition ein eigenes Wahlrecht zurechtgeschneidert hat, erwähnt die Broschüre mit keinem Wort. Das ist sehr bedauerlich.“

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