In einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der SPD gibt der Senat zu, dass er bereits nach dem Volksentscheid 2004 das Volkswahlgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen hat. Ergebnis: Es gab keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Damit fällt das Hauptargument der CDU für die Abschaffung des Volkswahlrechts in sich zusammen, meint auch die GAL.
Trotz des vorliegenden Ergebnisses hatte die CDU-Fraktion weiter geäußert, dass sie Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Volkswahlrechts habe. Dies trug beispielsweise in der Debatte zum Gesetz der CDU-Abgeordnete van Vormizeele vor. Noch im Oktober dieses Jahres begründete der CDU-Fraktionschef Reinert in einem Brief an 33 Hamburger Prominente die Wahlrechtspläne der CDU mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
Dazu Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist unglaublich, wie die CDU Parlament und Volk getäuscht hat. Es gab und gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Volkswahlrecht. Bei den CDU-Wahlrechtsänderungen hingegen gibt es aber mehr als gute Gründe, diese als verfassungswidrig zu bewerten. Im Gegensatz zur CDU-Bürgerschaftsfraktion wird die GAL-Fraktion nicht zu feige sein, diese vom Hamburger Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.“