Der Finanzrahmen des Hamburger Haushalts wird angepasst. Grundlage hierfür ist eine Veränderung des Konjunkturbereinigungsverfahrens, die der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat. Der Stützzeitraum für die Bereinigung des Steuertrends beträgt künftig 14 Jahre, zuvor waren es 21 Jahre.
Finanzsenator Andreas Dressel hat heute die Anpassung des Konjunkturbereinigungsverfahrens und die nötigen haushaltsrechtlichen Änderungen erläutert: Mit der Anpassung des Finanzrahmens wird erstmals berücksichtigt, dass das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum in Hamburg – das auch höhere Ausgaben mit sich bringt – zu einer strukturell erhöhten Entwicklung der Steuererträge geführt hat.
Im Herbst 2017 hatte die Bürgerschaft mit Blick auf die auch für die kommenden Jahre positiven Steuerschätzungen und den voraussichtlich guten Abschluss des Haushaltsjahres 2017 den Senat ersucht (Drs. 21/11229), ein Verfahren zu entwickeln, welches das Bevölkerungswachstum bei der Ermittlung des verfügbaren Finanzrahmens besser einbezieht. Nach eingehender Prüfung kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass das bisherige Verfahren zur Konjunkturbereinigung zwar grundsätzlich beibehalten, jedoch hinsichtlich seiner Berechnungslogik leicht modifiziert werden sollte: Durch eine Verkürzung des sogenannten Stützzeitraums für den Steuertrend von 21 auf 14 Jahre, welcher der Haushaltsplanung regelmäßig zugrunde liegt, kommen die Ergebnisse den tatsächlichen Entwicklungen näher und berücksichtigen dabei auch stärker die strukturellen Effekte aus Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Diese strukturellen Wachstumseffekte entsprechen den Zielen des Regierungsprogramms und unterstützen die Haushaltskonsolidierung, führen aber auch zu höheren Aufwendungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Bereichen. In einer wachsenden Stadt ist ein gezieltes Mitwachsen der notwendigen städtischen Dienstleistungen bzw. öffentlichen Infrastrukturen unabdingbar.
„Hamburg wächst. Die Bevölkerung und die Beschäftigung wachsen. Das hierauf fußende strukturelle Mitwachsen der Steuereinnahmen wollen wir mit der Anpassung des Haushaltsrechts und des Finanzrahmens erstmals stärker berücksichtigen. Jeder kann nachvollziehen, dass das Wachstum der Stadt auch höhere Ausgaben zur Folge hat – für mehr Kita-Plätze, für mehr Schulen, für mehr Polizei, für mehr öffentlichen Nahverkehr, für mehr Wohnungen und für weitere städtische Infrastrukturen. Diese mitwachsende Infrastruktur schafft die Voraussetzung, damit Hamburg auf dem Wachstumspfad bleiben kann“, so Finanzsenator Andreas Dressel, der gleichzeitig Erwartungen an neue finanzielle Möglichkeiten dämpfte: „Mit dieser Wachstumskomponente bleiben wir konsequent beim Hamburger Weg zur Schuldenbremse, werden weiter hohe Vorsichtsabschläge berücksichtigen. Auch wird der Senat weiterhin Augenmaß bei der Veranschlagung der Kosten und Auszahlungen walten lassen, um die Haushalts- und die Finanzplanung gegenüber Risiken der wirtschaftlichen Entwicklung abzusichern und die Schuldenbremse einzuhalten. Es bleibt dabei, dass der Haushalt der Stadt ohne strukturelle Neuverschuldung finanziert wird und wir Schritt für Schritt auch den doppischen Haushaltsausgleich erreichen wollen und werden. Der Finanzrahmen ist und bleibt eng.“
Hintergrund:
Eine sachgerechte Einbeziehung der Wachstumskomponente in die Haushaltsplanung ist mit einer geringen methodischen Änderung möglich. Zukünftig bezieht sich die Regelung der LHO zur Konjunkturbereinigung auf einen Steuertrend mit einem 14-jährigen statt einem 21-jährigen Stützzeitraum (zwei statt drei Konjunkturzyklen).
Der Senat bittet mit der eingebrachten Drucksache um die rechtlichen Anpassungen, um den Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 auf dieser Grundlage aufstellen zu können. Es ist vorgesehen, den Unterschiedsbetrag gegenüber dem bisherigen Verfahren – neben der Finanzierung wachstumsbedingter zusätzlicher Kosten bei der städtischen Aufgabenwahrnehmung insbesondere für Kinderbetreuung, Schule und Hochschule – auch dafür zu verwenden, eine strukturelle Erhöhung der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen vorzunehmen, die sich nach den Erkenntnissen eines aktuellen Pensionsgutachtens mit einer verbesserten Methodik ergeben hat.